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Verfasst: 13.07.2006, 17:29
von A.Lenz
sprech ich eigentlich Chinesisch, oder was? :cry:

ein nichteheliches Kind ist einem ehelichem Kind gleichgestellt.

Ergo, wenn ein eheliches Kind führungsberechtigt ist, gilt dies analog auch für das nichteheliche Kind.

Gruß

Alois

Verfasst: 13.07.2006, 17:32
von Tekker
A.Lenz hat geschrieben:sprech ich eigentlich Chinesisch, oder was?
Ruhig bleiben, so gern ich mit dir diskutiere, tu ich das auch mit den anderen. Ich wollte erst noch ein paar andere (oder auch gleiche) Meinungen hören.

Es geht mir, soviel vorab, darum, was in schlauen Büchern steht und was das Gesetz sagt. :wink:


Edit: Das Kind im Beispiel, solange es unehelich war, hatte einen anderen FN und war somit auch nicht führungsberechtigt, trotzdem aber doch rechtlich gleichgestellt. In meinem Fall habe ich das beschrieben, was früher eben Legitimation genannt wurde.

Verfasst: 14.07.2006, 06:15
von ranzino
Ist IMO dasselbe, als wäre das Kind nicht unehelich, sondern ganz woanders her und später adoptiert. ;) Heirat hier, Adoption da, das Kind ist nun Teil der Familie und fertig. Wappen gibts gratis dazu. :D

Gilt meiner Meinung auch dann, wenn man 110 % nicht der Vater ist :D, aber Vaterschaft anerkennt. :wink: Aber so weit waren wir wohl noch nicht in der Diskussion... :D

Verfasst: 14.07.2006, 08:40
von Tekker
ranzino hat geschrieben:Heirat hier, Adoption da, das Kind ist nun Teil der Familie und fertig. Wappen gibts gratis dazu.
Das so nun nicht. Das Wappen ist nach wie vor das Kennzeichen einer Abstammungsgemeinschaft. Eine Abkehr von diesem Grundsatz und die Ansicht, das Wappen sei nur bloßer Namenszusatz würde die Heraldik völlig auf den Kopf stellen.
Dann wären wir nicht mehr weit entfernt von "Sie heißen Müller?!? Da hab ich ihr Wappen im Siebmacher gefunden!"
Ist das nicht genau der Schwindel, dem wir hier entgegenwirken wollen?

schmunzel

Verfasst: 14.07.2006, 08:44
von Claus J.Billet
..dem "Tekker" auf die Schulter patscht...

So isses :!: :lol:

Verfasst: 14.07.2006, 17:51
von ranzino
Das vormals uneheliche aber leibliche Kind kommt immer ans Wappen. 8)
Von der künftigen Ehefrau in die Ehe eingebrachte Kinder, die nicht leibliche Kinder des Ehemannes sind, haben hingegen keinen Anspruch. Sofern der Ehemann diese Kinder aber adoptiert, spielt die leibliche Verwandschaft keine Rolle mehr. ;)
Adoptivkinder können das Wappen ihrer leiblichen Eltern nicht führen, da sie nun mal zu einer neuen Familie gehören. Dort haben sie alle Rechte leiblicher Kinder und schwupps auch das Wappen.

Traditionen sind gut und schön, aber Heraldik wird sich wohl schlicht und ergreifend bürgerlichem Recht beugen müssen. :mrgreen:

Verfasst: 14.07.2006, 17:59
von A.Lenz
ranzino hat geschrieben:
Traditionen sind gut und schön, aber Heraldik wird sich wohl schlicht und ergreifend bürgerlichem Recht beugen müssen. :mrgreen:
Heraldik muß sich bürgerlichem Recht beugen. :wink:

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

Verfasst: 14.07.2006, 19:39
von Drexelius
Mein Blut, mein Wappen. :!:
Mein Kind, mein Erbe. :!:
Aber nicht führungsberechtig wenn Adoptiert :!: , da nicht mein Blut :!: :!: . Oder er bekommt eine Transfusion :lol:

Gruß vom Rhein
Harry

Verfasst: 14.07.2006, 19:44
von A.Lenz
ich möchte den sehen, der ein Kind adoptiert, diesem aber die Führungsberechtigung am Wappen verweigert. :wink:

Und wenn doch, siehe BGB und Adoptionsgesetz. :wink: :lol:

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

Verfasst: 14.07.2006, 20:09
von Gast
Mein Blut, mein Wappen.
Mein Kind, mein Erbe.
Aber nicht führungsberechtig wenn Adoptiert , da nicht mein Blut . Oder er bekommt eine Transfusion

Gruß vom Rhein
Harry
Die Heraldik sollte sich in diesem Fall nicht zu sehr auf die "Biologie" fokussieren. Hierdurch erstarrt sie und kann sich neuen Freunden schwerer präsentieren.

Dies soll natürlich nicht bedeuten:
Dann wären wir nicht mehr weit entfernt von "Sie heißen Müller?!? Da hab ich ihr Wappen im Siebmacher gefunden!"
Ist ein Kind aber adoptiert, ist es ja wissentlich vom Vater als "eigenes" Kind angenommen und somit wissentlich einem leiblichen Kind gleichgestellt und sollte somit auch m. E. führungsberechtigt sein.

Grüße

Verfasst: 14.07.2006, 20:17
von H.-P. Scharf
haben wir das nicht schon endlos besprochen ?
nix gelernt ?
was soll das?

Verfasst: 14.07.2006, 20:19
von A.Lenz
H.-P. Scharf hat geschrieben:haben wir das nicht schon endlos besprochen ?
nix gelernt ?
was soll das?
sauere Gurkenzeit, deshalb auch Zeit um olle Kamellen aufzuwärmen. :wink: :lol:

Gruß

Alois

Verfasst: 14.07.2006, 20:27
von Gast
H.-P. Scharf hat geschrieben:haben wir das nicht schon endlos besprochen ?
nix gelernt ?
was soll das?
Hallo,

ich wußte natürlich nicht, dass Themen nur einmal behandelt werden dürfen. :o

Ich wundere mich aber, denn wenn dies der Fall wäre, was gebe es dann noch zu diskutieren?

Dennoch bitte ich vielmals um Verzeihung, dass ich nicht alle verfügbaren Threads zu diesem Thema vorher gelesen habe und Sie somit mit Wiederholungen störe. :wink:

Grüße

Verfasst: 14.07.2006, 21:03
von Jörg Berndt of Kerry
ich sehe ich habe die ganze zeit nichts verpasst :lol:

auch wenn wir über "abstammungen" philosophieren, am ende machts jeder wie er will, aber haubtsache alle machen mit. :wink:
wenn wer sich das wappen des namensgleichen urgrossonkels 3.grades "annimmt" und kein kläger kommt, wird es auch keinen richter geben. :wink:
alles andere ist idealismus und lebensfremd. :roll:

Verfasst: 14.07.2006, 21:51
von A.Lenz
Jörg Berndt of Kerry hat geschrieben:
auch wenn wir über "abstammungen" philosophieren, am ende machts jeder wie er will, aber haubtsache alle machen mit. :wink:
wenn wer sich das wappen des namensgleichen urgrossonkels 3.grades "annimmt" und kein kläger kommt, wird es auch keinen richter geben. :wink:
und wenn doch, wird es diesen kaum interessieren. :wink: :lol:

Gruß

Alois