Vererbung eines Wappens

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Claus J.Billet
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seufs

Beitrag von Claus J.Billet » 23.06.2006, 13:13

Bitte nicht nochmal dat janze :!: :roll:

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Markus
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Beitrag von Markus » 23.06.2006, 13:13

In diesem Beispiel sehe ich die Problematik nicht.
Heraldische Grüße
Markus

Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488

A.Lenz
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Beitrag von A.Lenz » 23.06.2006, 13:24

Ich wollte lediglich darauf verweisen, daß es bei der Führung, des Wappens eines Vorfahren, nicht auf die "direkte" Linie ankommt, sondern:

Der Name und die Blutsverwandtschaft sind ausschlaggebend.

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

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Alex
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Beitrag von Alex » 23.06.2006, 15:09

Es freut mich ausser ordentlich, daß sich dieser Thread immer mehr dem Goldenen Archiv nähert...

Vielleicht, Hr. Billet, machen wir ihn an dieser Stelle zu, es scheint mir alles gesagt, viel neues kommt nicht mehr hinzu und ein abschliessendes Fazit, welchews Allgemeingültigkeit hätte, läßt sich anscheinend auch nicht finden/ziehen...

der ursprünglichen frage haben wir uns jedenfalls doch schon etwas entfernt...

Ciao
Alex

Gast

Beitrag von Gast » 23.06.2006, 17:51

Hallo,

den Vorschlag mit dem Goldenen Archiv finde ich sehr gut.

Wie andere Threads (-> weibliche Führungsberechtigung :)) zeigen, gibt es ja Interesse an diesem Thema.

Vielleicht ist es möglich beide Meinungen (männliche vs. weibliche Linie) kurz zusammenzufassen.

Denn was nutzt das schönste Wappen, wenn es trotz (weiblichen) Nachwuchses "ausstirbt". Eine liberalere Einstellung zur Führungsberechtigung und Vererbung (-> größere Bekanntheit der Heraldik durch mehr "Wappenträger") kann doch nur im Sinne aller sein!? :wink:

Viele Grüße.

ranzino
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Beitrag von ranzino » 24.06.2006, 05:36

A.Lenz hat geschrieben:Ich wollte lediglich darauf verweisen, daß es bei der Führung, des Wappens eines Vorfahren, nicht auf die "direkte" Linie ankommt, sondern:

Der Name und die Blutsverwandtschaft sind ausschlaggebend.

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz
Guten Morgen,

Nachkomme des Stifters sollte man aber schon sein und da kommt man um direkte Linie doch nicht herum ? Bild Ob man nun diese Linie auch über die Töchter des Hauses ableiten könnte, müsste man mal klären, aber eine direkte Linie sollte drin sein.

Blutsverwandt bin ich auch mit meinem Onkel, aber das würde nicht reichen, um ein von ihm gestiftetes Wappen führen zu dürfen. Nicht einmal dann, wenn ich meine Cousine ehelichen würde. ;)


Mit freundlichen Grüßen

A.Lenz
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Beitrag von A.Lenz » 24.06.2006, 11:17

ranzino hat geschrieben:
Blutsverwandt bin ich auch mit meinem Onkel, aber das würde nicht reichen, um ein von ihm gestiftetes Wappen führen zu dürfen.
Warum eigentlich nicht? Einer meiner Vorfahren erhielt vom Reichsherold - ohne Bedenken - die Erlaubnis, das Wappen seines Onkels zu führen.

Sie wollen doch nicht etwa dem Reichsherold von Bayern unterstellen, er habe die Gepflogenheiten der Heraldik nicht gekannt, oder? :wink:

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

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Claus J.Billet
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schmunzel...

Beitrag von Claus J.Billet » 24.06.2006, 11:36

@ A.Lenz

Zitat:
..Sie wollen doch nicht etwa dem Reichsherold von Bayern unterstellen, er habe die Gepflogenheiten der Heraldik nicht gekannt, oder ?

Um es mal so zu sagen:
Garantiert kannte der Reichsherold die Gepflogenheiten der Heraldik :!:

...flüster...flüster...
...aber er kannt den Herrn Lenz noch nicht
:!: :oops: :mrgreen: :mrgreen:

dieser Kommentar war nun nicht wirklich nötig...
aber das mußte einfach raus
Sorry :oops: :!: :lol: :lol:

A.Lenz
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Re: schmunzel...

Beitrag von A.Lenz » 24.06.2006, 11:46

Claus J.Billet hat geschrieben:

...flüster...flüster...
...aber er kannt den Herrn Lenz noch nicht
:!: :oops: :mrgreen: :mrgreen:
was nicht unbedingt ein Nachteil sein muß. :wink: :lol:

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

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Tekker
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Re: schmunzel...

Beitrag von Tekker » 28.06.2006, 09:36

Da muß ich nun doch nochmal... :lol:

Du hast Recht, Markus, wir kommen mit unser beider Positionen wohl nie auf einen Nenner. :( :wink:

Nun lese ich aber gerade dieses:
Claus J.Billet hat geschrieben:...aber wissen es auch die ganz "Schlauen", die das Neue Namensrecht erarbeitet und mit dem "Wappenrecht/ Führungsrecht" gekoppelt haben :?:
Wer um alles in der Welt hat das denn bitte "gekoppelt", und wo steht das??? :?:

Und dieses...
Claus J.Billet hat geschrieben:Das Wappen ist historisch unmittelbar mit dem Namen einer Familie verbunden, daher findet der § 12 BGB (Namensrecht) auch im Wappenrecht Anwendung.
...würde ich auch anders formulieren:

Das Wappen genießt analog zum Namen den Schutz des §12 BGB.


Edit @ Alois:

Bislang dachte ich, wir wären uns über die Notwendigkeit der direkten Abstammung alle hier einig... :?: :shock:
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Claus J.Billet
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hm...

Beitrag von Claus J.Billet » 28.06.2006, 09:56

@ Tekker

Zitat:
.."gekoppelt" ist ein etwas unglücklich gewählter Ausdruck meinerseits...sorry. :oops:

...Das Wappen genießt analog zum Namen den Schutz des §12 BGB.


Gut, einverstanden :!: :lol:

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Re: hm...

Beitrag von Tekker » 28.06.2006, 10:02

Claus J.Billet hat geschrieben: Gut, einverstanden :!: :lol:
Huch! Claus, du bist ja zugegen, wie schön! Hoffe, die anderen werten Herren können sich dem auch anschließen! :wink:
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Beitrag von Tekker » 13.07.2006, 17:12

Linus hat geschrieben:das Legitimationsgesuch musste (in Österreich) durch den Kaiser abgesegnet werden. ich denke in D galt ähnliches.
Ich hab nochmal zur Legitimation nachgeschaut. Das ist, wenn nachträglich geheiratet wird bzw. durch Ehelichkeitserklärung. (Wir setzen mal voraus, daß auch der väterl. FN übernommen wird.)

<< sich mal als Beispiel nimmt:
Das würde also bedeuten, ich zeuge (was man natürlich nicht macht) ein uneheliches Kind. Es darf unser Wappen so nicht führen. Nun heirate ich (wg meines schlechten Gewissens und ihrem Geld) die Kindsmutter. Durch Erklärung wird festgelegt, daß wir alle drei meinen FN führen. Gem. den Aussagen in der heraldischen Literatur dürfte dieses - nunmehr eheliche - Kind trotzdem mein Wappen nicht unverändert führen.

Dann legt mal los mit euren Kommentaren, danach hab ich dann auch noch was... :wink:
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Beitrag von A.Lenz » 13.07.2006, 17:22

Hallo Dirk,

das sog. "Legitimationsrecht" gibt es seit 1997 nicht mehr, da seither die rechtliche Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern per Gesetzesreform gegeben ist.

Warum sollte also besagtes Kind dein Wappen nicht führen dürfen?

Gruß

Alois
Zuletzt geändert von A.Lenz am 13.07.2006, 17:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Tekker » 13.07.2006, 17:26

A.Lenz hat geschrieben:das sog. "Legitimationsrecht" gibt es seit 1997 nicht mehr
Das tut dem Begriff der Legitimation, um den es weiter oben ging, ja keinen Abbruch! Zuerst is das Kind unehelich (mit welchen Rechten auch immer) und nach Heirat der Kindsmutter eben doch ehelich. Darum geht's.
Warum sollte also besagtes Kind dein Wappen nicht führen dürfen?
Genau diese Diskussion wollte ich anregen, ist auch zielführend, aber das kommt später! :wink: [/b]
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