Vererbung eines Wappens
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Vererbung eines Wappens
Hallo,
beim lesen des Thread "Weibliche Führungsberechtigung" kam mir die Frage, was passiert eigentlich, wenn in einer Familie z.B. zwei Söhne geboren werden. Beide erben nun die Führungsberechtigung. In Folge trennen sich beide Familienzweige. Führen nun beide Familien das selbe Wappen? Oder muß ein Zweig der Familie sein Wappen verändern oder neu stiften?
(Die Frage ist rein theoretischer Natur!)
Ciao
Alex
beim lesen des Thread "Weibliche Führungsberechtigung" kam mir die Frage, was passiert eigentlich, wenn in einer Familie z.B. zwei Söhne geboren werden. Beide erben nun die Führungsberechtigung. In Folge trennen sich beide Familienzweige. Führen nun beide Familien das selbe Wappen? Oder muß ein Zweig der Familie sein Wappen verändern oder neu stiften?
(Die Frage ist rein theoretischer Natur!)
Ciao
Alex
....hi alex, was heißt denn es trennen sich die Familienzweige. Ist doch egal ob Zwillinge oder einfach nur Brüder, der Name wird doch fortgeführt.
Bei Mädchen wäre es eben anders, weil sa jo wohl bei der Hochzeit den FN des Mannes annehmen, was heute ja aber auch nicht mehr vorgeschrieben ist.
gruß moustache
Bei Mädchen wäre es eben anders, weil sa jo wohl bei der Hochzeit den FN des Mannes annehmen, was heute ja aber auch nicht mehr vorgeschrieben ist.
gruß moustache
have a nice day
gruß moustache
gruß moustache
ich gehe eigentlich davon aus, daß ein wappen immer nur an einen familiennamen (sprich eine familie) gebunden ist. es geht weniger um die problematik der weiblichen erbfolge, das thema wird ja bereits im neben-thread behandelt... ;o)moustache hat geschrieben: ....hi alex, was heißt denn es trennen sich die Familienzweige. Ist doch egal ob Zwillinge oder einfach nur Brüder, der Name wird doch fortgeführt.
Bei Mädchen wäre es eben anders, weil sa jo wohl bei der Hochzeit den FN des Mannes annehmen, was heute ja aber auch nicht mehr vorgeschrieben ist.
gruß moustache
mit trennen meine ich lediglich, das in folge weiterer nachkommen sich die einzelnen familien der brüder(egal ob zwillinge oder nicht), sich familär von einander lösen... (vielleicht sogar räumlich betrachtet)
...
für jetzt erstmal schluß...
später weiter...
Alex
-
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- Registriert: 09.08.2005, 13:20
Hallo Alex,
die Antwort ist einfach: die beiden Söhne und ihre Nachkommen führen d a s s e l b e Familienwappen (so führten und führen z.B. sämtliche Mitglieder des Hauses Hohenzollern stets ihr von Silber und Schwarz geviertes Stammwappen).
Der Professor Heinrich Hußmann (* 1899, + 1982), welcher an der Kölner Fachhochschule für Kunst und Design auch Heraldik unterrichtete und der die in gewisser Weise erstarrte Heraldik neu beleben wollte, trat dafür ein, daß die einzelnen Söhne einer Familie das väterliche Wappen jeweils in m o d i f i z i e r t e r Form führen sollten (vgl. auch die Beizeichen in der englischen Heraldik): mit dieser Auffassung hat sich Hußmann jedoch nicht durchsetzen können.
Freundliche Grüße vom Rhein
die Antwort ist einfach: die beiden Söhne und ihre Nachkommen führen d a s s e l b e Familienwappen (so führten und führen z.B. sämtliche Mitglieder des Hauses Hohenzollern stets ihr von Silber und Schwarz geviertes Stammwappen).
Der Professor Heinrich Hußmann (* 1899, + 1982), welcher an der Kölner Fachhochschule für Kunst und Design auch Heraldik unterrichtete und der die in gewisser Weise erstarrte Heraldik neu beleben wollte, trat dafür ein, daß die einzelnen Söhne einer Familie das väterliche Wappen jeweils in m o d i f i z i e r t e r Form führen sollten (vgl. auch die Beizeichen in der englischen Heraldik): mit dieser Auffassung hat sich Hußmann jedoch nicht durchsetzen können.
Freundliche Grüße vom Rhein
- Claus J.Billet
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schmunzel...
Wappenstifter = A.
dessen Sohn = A.1
Enkel von A. = A.1.1
Kinder :
Sohn von A.1.1. = A.1.1.1, sowie eine Tochter = A.1.1.2.
-------------------
Die letzgenannte Tochter A.1.1.2. führt ebenfalls das Wappen von A., bis zur Heirat und der damit im Normalfall verbundenen Namensänderung.( Annahme des Mannes-Namen (B) )
Führt die Tochter jedoch ihren Mädchennamen weiter, also A., kann sie auch das Wappen A. weiterführen.
Allerdings nicht deren Ehemann (B) , auch wenn er den Namen seiner Frau, also A., annimmt, da er nicht aus der Linie von A. stammt und sich durch die Heirat eine neue Blutslinie bildet.
Nachkommen aus der Ehe der Tochter (A.), mit deren Ehemann ( B ) bilden eine neue Linie und können das Wappen der Mutter (A.) nicht weiterführen.
Umkehrschluß wäre: Die Familie des Ehemnanns (B ) führt ein Wappen. Durch Annahme des Familiennamens seiner Ehefrau (A.) verliert er den Anspruch auf das Wappen seiner Familie (B.)
Hier wäre dann ein neu zu erarbeitendes Wappen zu erstellen (C.) welches allerdings in der Aussage Bezug auf die Familie A. haben kann, wenn erwünscht.
..je öfter ich querlese um so größer die Verwirrung
dessen Sohn = A.1
Enkel von A. = A.1.1
Kinder :
Sohn von A.1.1. = A.1.1.1, sowie eine Tochter = A.1.1.2.
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Die letzgenannte Tochter A.1.1.2. führt ebenfalls das Wappen von A., bis zur Heirat und der damit im Normalfall verbundenen Namensänderung.( Annahme des Mannes-Namen (B) )
Führt die Tochter jedoch ihren Mädchennamen weiter, also A., kann sie auch das Wappen A. weiterführen.
Allerdings nicht deren Ehemann (B) , auch wenn er den Namen seiner Frau, also A., annimmt, da er nicht aus der Linie von A. stammt und sich durch die Heirat eine neue Blutslinie bildet.
Nachkommen aus der Ehe der Tochter (A.), mit deren Ehemann ( B ) bilden eine neue Linie und können das Wappen der Mutter (A.) nicht weiterführen.
Umkehrschluß wäre: Die Familie des Ehemnanns (B ) führt ein Wappen. Durch Annahme des Familiennamens seiner Ehefrau (A.) verliert er den Anspruch auf das Wappen seiner Familie (B.)
Hier wäre dann ein neu zu erarbeitendes Wappen zu erstellen (C.) welches allerdings in der Aussage Bezug auf die Familie A. haben kann, wenn erwünscht.
..je öfter ich querlese um so größer die Verwirrung
Zuletzt geändert von Claus J.Billet am 17.06.2006, 16:01, insgesamt 1-mal geändert.
- H.-P. Scharf
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- Claus J.Billet
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schmunzel
Weiter mit den vertrackten Überlegungen:
...die letztgenannte Tochter A.1.1.2.
verliebt sich, in einer schwachen Stunde, in einen Fremdling
und der Schlawiner verdrückt sich,...der Tochter sei's verziehen ...was aber dann
Ein Sohn wird geboren und trägt den Namen seiner Mutter, also A.1.1.2, nennen wir das Bürschlein mal A.1.1.2.0.
Kann er das Wappen A. führen
Sein "Erzeuger" ist unbekannt, jedenfalls aus einer anderen Linie (0), ergo...nicht führungsberechtigt. ...oder doch
Nun ratet mal schön
...die letztgenannte Tochter A.1.1.2.
verliebt sich, in einer schwachen Stunde, in einen Fremdling
und der Schlawiner verdrückt sich,...der Tochter sei's verziehen ...was aber dann
Ein Sohn wird geboren und trägt den Namen seiner Mutter, also A.1.1.2, nennen wir das Bürschlein mal A.1.1.2.0.
Kann er das Wappen A. führen
Sein "Erzeuger" ist unbekannt, jedenfalls aus einer anderen Linie (0), ergo...nicht führungsberechtigt. ...oder doch
Nun ratet mal schön
- Claus J.Billet
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Achtung
Da im Faden
Weibliche Führungsberechtigung
das selbe Thema durchgesprochen wird, bitte hier weitermachen
Weibliche Führungsberechtigung
das selbe Thema durchgesprochen wird, bitte hier weitermachen
Re: Achtung
Claus J.Billet hat geschrieben:Da im Faden
Weibliche Führungsberechtigung
das selbe Thema durchgesprochen wird, bitte hier weitermachen
Hallo Hr. Billet,
danke für diese umfassende darstellung... schmunzeln muß ich nur, weil, ich ja eigentlich versucht haben das thema ohne "weibliche problematik" zu betrachten, ... trotzdem vielen dank.
was mich bei meiner überlegung nur eben so störte, war das problem, das es nach einigen jahrhunderten dann zu der situation kommen könnte, das es zwei familien mit dem selben wappen geben könnte. beide familien haben sich mit den jahren entfernt und gar nichts mehr miteinander zu tun, betrachte sich also auch nicht mehr als eine familie, ...
Wer würde im falle eines rechtstreit die führungsberechtigung erhalten eine oder beide (nach aktueller rechtssprechung)?
- Claus J.Billet
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hm...
@ Alex
Wenn beide Familien nachweislich aus dem selben "Stall" abstammen und in der Stiftungsurkunde nicht irgendwelche Einschränkungen vermerkt sind, führen beide Familienzweige das selbe Abstammungswappen.
Wobei es den Familien freisteht, zur besseren Unterscheidung der einzelnen Zweige, ihr Wappen durch einen "Zusatz" zu veränden, der allerdings eingetragen werden muß.
Somit also ein neues Wappen darstellt, der einen Bezug zum Stammwappen hat.
Zitat:
Wer würde im falle eines rechtstreit die führungsberechtigung erhalten eine oder beide (nach aktueller rechtssprechung)?
Soweit ich informiert bin, beide, da ja beide aus der selben Stammlinie stammen
Wenn beide Familien nachweislich aus dem selben "Stall" abstammen und in der Stiftungsurkunde nicht irgendwelche Einschränkungen vermerkt sind, führen beide Familienzweige das selbe Abstammungswappen.
Wobei es den Familien freisteht, zur besseren Unterscheidung der einzelnen Zweige, ihr Wappen durch einen "Zusatz" zu veränden, der allerdings eingetragen werden muß.
Somit also ein neues Wappen darstellt, der einen Bezug zum Stammwappen hat.
Zitat:
Wer würde im falle eines rechtstreit die führungsberechtigung erhalten eine oder beide (nach aktueller rechtssprechung)?
Soweit ich informiert bin, beide, da ja beide aus der selben Stammlinie stammen
Zuletzt geändert von Claus J.Billet am 18.06.2006, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.