Vererbung eines Wappens
Moderatoren: Markus, Christian Ader
- Claus J.Billet
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In diesem Beispiel sehe ich die Problematik nicht.
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Es freut mich ausser ordentlich, daß sich dieser Thread immer mehr dem Goldenen Archiv nähert...
Vielleicht, Hr. Billet, machen wir ihn an dieser Stelle zu, es scheint mir alles gesagt, viel neues kommt nicht mehr hinzu und ein abschliessendes Fazit, welchews Allgemeingültigkeit hätte, läßt sich anscheinend auch nicht finden/ziehen...
der ursprünglichen frage haben wir uns jedenfalls doch schon etwas entfernt...
Ciao
Alex
Vielleicht, Hr. Billet, machen wir ihn an dieser Stelle zu, es scheint mir alles gesagt, viel neues kommt nicht mehr hinzu und ein abschliessendes Fazit, welchews Allgemeingültigkeit hätte, läßt sich anscheinend auch nicht finden/ziehen...
der ursprünglichen frage haben wir uns jedenfalls doch schon etwas entfernt...
Ciao
Alex
Hallo,
den Vorschlag mit dem Goldenen Archiv finde ich sehr gut.
Wie andere Threads (-> weibliche Führungsberechtigung ) zeigen, gibt es ja Interesse an diesem Thema.
Vielleicht ist es möglich beide Meinungen (männliche vs. weibliche Linie) kurz zusammenzufassen.
Denn was nutzt das schönste Wappen, wenn es trotz (weiblichen) Nachwuchses "ausstirbt". Eine liberalere Einstellung zur Führungsberechtigung und Vererbung (-> größere Bekanntheit der Heraldik durch mehr "Wappenträger") kann doch nur im Sinne aller sein!?
Viele Grüße.
den Vorschlag mit dem Goldenen Archiv finde ich sehr gut.
Wie andere Threads (-> weibliche Führungsberechtigung ) zeigen, gibt es ja Interesse an diesem Thema.
Vielleicht ist es möglich beide Meinungen (männliche vs. weibliche Linie) kurz zusammenzufassen.
Denn was nutzt das schönste Wappen, wenn es trotz (weiblichen) Nachwuchses "ausstirbt". Eine liberalere Einstellung zur Führungsberechtigung und Vererbung (-> größere Bekanntheit der Heraldik durch mehr "Wappenträger") kann doch nur im Sinne aller sein!?
Viele Grüße.
Guten Morgen,A.Lenz hat geschrieben:Ich wollte lediglich darauf verweisen, daß es bei der Führung, des Wappens eines Vorfahren, nicht auf die "direkte" Linie ankommt, sondern:
Der Name und die Blutsverwandtschaft sind ausschlaggebend.
Mit freundlichem Gruß
A.Lenz
Nachkomme des Stifters sollte man aber schon sein und da kommt man um direkte Linie doch nicht herum ? Ob man nun diese Linie auch über die Töchter des Hauses ableiten könnte, müsste man mal klären, aber eine direkte Linie sollte drin sein.
Blutsverwandt bin ich auch mit meinem Onkel, aber das würde nicht reichen, um ein von ihm gestiftetes Wappen führen zu dürfen. Nicht einmal dann, wenn ich meine Cousine ehelichen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Warum eigentlich nicht? Einer meiner Vorfahren erhielt vom Reichsherold - ohne Bedenken - die Erlaubnis, das Wappen seines Onkels zu führen.ranzino hat geschrieben:
Blutsverwandt bin ich auch mit meinem Onkel, aber das würde nicht reichen, um ein von ihm gestiftetes Wappen führen zu dürfen.
Sie wollen doch nicht etwa dem Reichsherold von Bayern unterstellen, er habe die Gepflogenheiten der Heraldik nicht gekannt, oder?
Mit freundlichem Gruß
A.Lenz
- Claus J.Billet
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schmunzel...
@ A.Lenz
Zitat:
..Sie wollen doch nicht etwa dem Reichsherold von Bayern unterstellen, er habe die Gepflogenheiten der Heraldik nicht gekannt, oder ?
Um es mal so zu sagen:
Garantiert kannte der Reichsherold die Gepflogenheiten der Heraldik
...flüster...flüster...
...aber er kannt den Herrn Lenz noch nicht
dieser Kommentar war nun nicht wirklich nötig...
aber das mußte einfach raus
Sorry
Zitat:
..Sie wollen doch nicht etwa dem Reichsherold von Bayern unterstellen, er habe die Gepflogenheiten der Heraldik nicht gekannt, oder ?
Um es mal so zu sagen:
Garantiert kannte der Reichsherold die Gepflogenheiten der Heraldik
...flüster...flüster...
...aber er kannt den Herrn Lenz noch nicht
dieser Kommentar war nun nicht wirklich nötig...
aber das mußte einfach raus
Sorry
Re: schmunzel...
was nicht unbedingt ein Nachteil sein muß.Claus J.Billet hat geschrieben:
...flüster...flüster...
...aber er kannt den Herrn Lenz noch nicht
Mit freundlichem Gruß
A.Lenz
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Re: schmunzel...
Da muß ich nun doch nochmal...
Du hast Recht, Markus, wir kommen mit unser beider Positionen wohl nie auf einen Nenner.
Nun lese ich aber gerade dieses:
Und dieses...
Das Wappen genießt analog zum Namen den Schutz des §12 BGB.
Edit @ Alois:
Bislang dachte ich, wir wären uns über die Notwendigkeit der direkten Abstammung alle hier einig...
Du hast Recht, Markus, wir kommen mit unser beider Positionen wohl nie auf einen Nenner.
Nun lese ich aber gerade dieses:
Wer um alles in der Welt hat das denn bitte "gekoppelt", und wo steht das???Claus J.Billet hat geschrieben:...aber wissen es auch die ganz "Schlauen", die das Neue Namensrecht erarbeitet und mit dem "Wappenrecht/ Führungsrecht" gekoppelt haben
Und dieses...
...würde ich auch anders formulieren:Claus J.Billet hat geschrieben:Das Wappen ist historisch unmittelbar mit dem Namen einer Familie verbunden, daher findet der § 12 BGB (Namensrecht) auch im Wappenrecht Anwendung.
Das Wappen genießt analog zum Namen den Schutz des §12 BGB.
Edit @ Alois:
Bislang dachte ich, wir wären uns über die Notwendigkeit der direkten Abstammung alle hier einig...
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- Claus J.Billet
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hm...
@ Tekker
Zitat:
.."gekoppelt" ist ein etwas unglücklich gewählter Ausdruck meinerseits...sorry.
...Das Wappen genießt analog zum Namen den Schutz des §12 BGB.
Gut, einverstanden
Zitat:
.."gekoppelt" ist ein etwas unglücklich gewählter Ausdruck meinerseits...sorry.
...Das Wappen genießt analog zum Namen den Schutz des §12 BGB.
Gut, einverstanden
- Tekker
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Re: hm...
Huch! Claus, du bist ja zugegen, wie schön! Hoffe, die anderen werten Herren können sich dem auch anschließen!Claus J.Billet hat geschrieben: Gut, einverstanden
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Ich hab nochmal zur Legitimation nachgeschaut. Das ist, wenn nachträglich geheiratet wird bzw. durch Ehelichkeitserklärung. (Wir setzen mal voraus, daß auch der väterl. FN übernommen wird.)Linus hat geschrieben:das Legitimationsgesuch musste (in Österreich) durch den Kaiser abgesegnet werden. ich denke in D galt ähnliches.
<< sich mal als Beispiel nimmt:
Das würde also bedeuten, ich zeuge (was man natürlich nicht macht) ein uneheliches Kind. Es darf unser Wappen so nicht führen. Nun heirate ich (wg meines schlechten Gewissens und ihrem Geld) die Kindsmutter. Durch Erklärung wird festgelegt, daß wir alle drei meinen FN führen. Gem. den Aussagen in der heraldischen Literatur dürfte dieses - nunmehr eheliche - Kind trotzdem mein Wappen nicht unverändert führen.
Dann legt mal los mit euren Kommentaren, danach hab ich dann auch noch was...
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Hallo Dirk,
das sog. "Legitimationsrecht" gibt es seit 1997 nicht mehr, da seither die rechtliche Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern per Gesetzesreform gegeben ist.
Warum sollte also besagtes Kind dein Wappen nicht führen dürfen?
Gruß
Alois
das sog. "Legitimationsrecht" gibt es seit 1997 nicht mehr, da seither die rechtliche Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern per Gesetzesreform gegeben ist.
Warum sollte also besagtes Kind dein Wappen nicht führen dürfen?
Gruß
Alois
Zuletzt geändert von A.Lenz am 13.07.2006, 17:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Das tut dem Begriff der Legitimation, um den es weiter oben ging, ja keinen Abbruch! Zuerst is das Kind unehelich (mit welchen Rechten auch immer) und nach Heirat der Kindsmutter eben doch ehelich. Darum geht's.A.Lenz hat geschrieben:das sog. "Legitimationsrecht" gibt es seit 1997 nicht mehr
Genau diese Diskussion wollte ich anregen, ist auch zielführend, aber das kommt später! [/b]Warum sollte also besagtes Kind dein Wappen nicht führen dürfen?
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