Kann mir jemand helfen???

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Crissi

Kann mir jemand helfen???

Beitrag von Crissi » 26.05.2006, 10:23

Also meine Familie grossmütterlicherseits (Familie Peuster) hat ein wappen. der stammbaum auf dieser seite der familie lässt sich auch gesichert bis ins 16. Jh. zurückverfolgen. jetzt meine frage: darf ich dieses wappen auch führen, obwohl ich nicht peuster heisse.

mfg crissi

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Markus
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Beitrag von Markus » 26.05.2006, 10:50

Ganz kurze Antwort: Nein!
Heraldische Grüße
Markus

Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488

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Wanderer
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Stammbaum

Beitrag von Wanderer » 26.05.2006, 16:42

Also ich täte das Wissen um das Wappen nicht völlig verloren gehen lassen und das Wappen zumindest im genealogischen Stammbaum an der richtigen Stelle im angemessenen Kontext erwähnen.

Führen im Sinne von Wappen der Oma auf die Visitenkarte packen oder Web-Startseite zur Begrüßung unterzubringen, würde ich sein lassen - führt im GAU = Größten Anzunehmenden Unfall zu formaljuristischen Abmahnungen und damit zu völlig überflüssigen Geldausgaben, da ist ein neues Wappen billiger.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf aus Lüttjen Heere im Vorharz!
Jochen Wanderer

A.Lenz
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Re: Stammbaum

Beitrag von A.Lenz » 26.05.2006, 17:01

Wanderer hat geschrieben:
Führen im Sinne von Wappen der Oma auf die Visitenkarte packen oder Web-Startseite zur Begrüßung unterzubringen, würde ich sein lassen - führt im GAU = Größten Anzunehmenden Unfall zu formaljuristischen Abmahnungen und damit zu völlig überflüssigen Geldausgaben, da ist ein neues Wappen billiger.
wer sollte den die Enkelin verklagen? Die Oma vielleicht? :wink:

P.S. Führen kann sie das Wappen nicht, da das Wappen u. a. an den Mannesstamm gebunden ist.

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

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Oma klagt

Beitrag von Wanderer » 26.05.2006, 18:47

also meine Oma klagte immer wieder über Schmerzen am Bein, Wappenstreit war ihr fremd ... :lol:

... doch zur Sache, der GAU sind immer weiter verzweigte Familienzweige über die Generationen, die das immaterielle Erbe im Zweig schützen.

Nur genealogisch abgesicherte, korrekte Benutzung (siehe viele andere lange Threads hier Suchbegriff für die Suchfunktion innerhalb der Webseite: Führungsberechtigung, Mannesstamm, Namensführung ) verhindert GAU.

Ich stelle mir die Situation zum Gau auch so vor, wenn da weitere Wappenerben aus anderen Zweigen in weiteren 100 Jahren auftauchen, da pochen zwei Linien auf Gewohnheitsrecht - wir sehn die Diskussion am Parallelthread der Familie Kühn, wo gerade wieder die Diskussion mit geerbten Wappen "eventuell und so" geführt wird. Ohne Wappenbrief (Wappenbeschreibung) ohne Stiftername ohne alles mal so ein Wappen übernehmen .... usurpieren auf latein-hochdeutsch

Daher der Rat Information verankern im Stammbaum, führen nein.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf aus Lüttjen Heere im Vorharz!
Jochen Wanderer

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Markus
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Beitrag von Markus » 27.05.2006, 20:43

Wozu die Diskussion? Wenn der Name nicht geführt wird, kann auch das dazugehörige Wappen nicht geführt werden. Punkt :!:
Heraldische Grüße
Markus

Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488

Aldus_Hopp
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Beitrag von Aldus_Hopp » 27.05.2006, 21:28

markus theising hat geschrieben:Wozu die Diskussion? Wenn der Name nicht geführt wird, kann auch das dazugehörige Wappen nicht geführt werden. Punkt :!:
NA damit Crissi auch versteht warum sie/er es lieber nicht führen sollte.
Mit freundlichem Gruß
Aldus Hopp

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Apri
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Beitrag von Apri » 28.05.2006, 01:27

Hallo Crissi,
ein Wappen ist immer an den Namen gebunden, - auch wenn der Name allein nicht ausreicht. Lass dir doch einfach ein Wappen entwerfen, welches Bestandteile dieses Wappens hat. :wink:
MfG

D.Stys

A.Lenz
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Beitrag von A.Lenz » 28.05.2006, 08:14

Apri hat geschrieben:Hallo Crissi,
ein Wappen ist immer an den Namen gebunden,
wenn dem so ist, dann würde ich aber folgenden Satz in der Einführung bei "Wappenrecht und Wappenrollen" sofort entfernen, damit keine Mißverständnisse aufkommen:

"Wappen sind nicht an einen Familiennamen gebunden, sondern an den Mannesstamm, d. h. an alle legitimen Nachkommen eines Mannes........"

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

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M. Waas
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Beitrag von M. Waas » 28.05.2006, 08:23

A.Lenz hat geschrieben:
Apri hat geschrieben:Hallo Crissi,
ein Wappen ist immer an den Namen gebunden,
wenn dem so ist, dann würde ich aber folgenden Satz in der Einführung bei "Wappenrecht und Wappenrollen" sofort entfernen, damit keine Mißverständnisse aufkommen:

"Wappen sind nicht an einen Familiennamen gebunden, sondern an den Mannesstamm, d. h. an alle legitimen Nachkommen eines Mannes........"

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz
Die Definition stimmt. Wappen sind an einen "bestimmten" Familiennamen gebunden. Das Wappen Meier gilt nicht für alle Meiers dieser Welt, sondern nur für eine bestimmte Familie Meier. :wink:

A.Lenz
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Beitrag von A.Lenz » 28.05.2006, 08:31

Hallo Herr Waas,

Ihre Definition würde für einen Heraldiklaien behilflicher sein, als der Satz:"Wappen sind nicht an einen Namen gebunden", der doch sehr irreführend ist, da doch bei einer entsprechenden Frage meist folgende Antwort erfolgt: "Sie können das Wappen nicht führen, da dieses an den Namen gebunden ist".

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

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Apri
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Beitrag von Apri » 28.05.2006, 08:57

A.Lenz hat geschrieben:
Apri hat geschrieben:Hallo Crissi,
ein Wappen ist immer an den Namen gebunden,
Apri hat geschrieben: , - auch wenn der Name allein nicht ausreicht.
]
A.Lenz hat geschrieben: wenn dem so ist, dann würde ich aber folgenden Satz in der Einführung bei "Wappenrecht und Wappenrollen" sofort entfernen, damit keine Mißverständnisse aufkommen:

"Wappen sind nicht an einen Familiennamen gebunden, sondern an den Mannesstamm, d. h. an alle legitimen Nachkommen eines Mannes........"

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz
Lieber Herr Lenz,

sie zitieren mich ja unvollständig! :shock:

Beide Definitionen meinen das gleiche. Natürlich sollte der entsprechende Familienname vorhanden sein! Durch "alle legitimen Nachkommen im Mannesstamm" wird dies gegeben erachtet. :lol: Allein der gleiche Familienname reicht jedoch nicht aus, sondern es muss auch die Herkunft von dieser bestimmten Familie nachweisbar sein.

Im hier angesprochenen Fall wäre eine Führung des Wappens der Grossmutter nur möglich wenn auch der Name in der weiblichen Linie dieser Familie weitergeführt wird. So zumindest eine aktuelle Anlehnung an Rechtsprechung zum Namensrecht. Und so selten sind Doppelnamen heut nicht, - auch wenn die Tradition nur die Weiterführung im Mannesstamm akzeptiert. :idea:
Zuletzt geändert von Apri am 28.05.2006, 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
MfG

D.Stys

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Beitrag von A.Lenz » 28.05.2006, 09:06

Hallo Herr Stys, :lol:

richtig, ich habe Sie unvollständig zitiert. Ich wollte Ihnen aber damit keinesfalls Unkenntnis unterstellen, sondern lediglich die Diskussion dahingehend anregen, daß auch ein "Heraldiklaie" wie "Crissi" versteht um was es hier eigentlich geht.

Mit Ihrem Posting, bzw. dem Posting von Herrn Waas, wurde nun eine Erklärung geliefert, mit der auch ein "Heraldikfremder" etwas anfangen kann.

Und dies sollte doch eigentlich der Sinn und Zweck dieses Forums sein.

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

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Apri
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Beitrag von Apri » 28.05.2006, 09:15

Hallo Herr Lenz,

ja eine Defintion wird oft kurz gehalten und das fördert das Verständnis von Interessierten nicht immer.

Wünsche ihnen einen schönen Sonntag
MfG

D.Stys

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Claus J.Billet
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hm...

Beitrag von Claus J.Billet » 28.05.2006, 09:26

grübel...oder so :?:

Wappen sind nicht allein an diesen einen Familiennamen gebunden, sondern auch an den Mannesstamm dieses Familiennamens, d.h. an alle legitimen Nachkommen eines Mannes, die selbst Männer sind oder unmittelbar von einem Mann des Mannesstammes abstammen. :?: :roll:

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