ein paar juristische Fragen

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w.schmid
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ein paar juristische Fragen

Beitrag von w.schmid » 17.03.2006, 10:39

Bemerkung gleich vorweg: Ich will kein altes Wappen übernehmen!!
Folgendes sind theoretische Fragen, die sich aus <A HREF="http://heraldik-wappen.de/viewtopic.php?t=1976">dieser interessanten Diskussion</A> für mich ergaben:

Zweite Bemerkung vorweg: Mich interessieren die juristischen Antworten, nicht: „das gehört sich nicht“. Das sich manches nicht gehört, was machbar ist, weiß ich selbst - dessen seien Sie versichert! 8)



Grundlage für das Recht ein eigenes Wappen zu führen, ist das Namensrecht § 12 BGB. Das gilt analog auch für Wappen, Siegel und Internet-Domains.

§ 12 schützt natürliche wie juristische Personen. Weiterhin kann auch das Markenrecht Schutz gewähren. Urheberrecht am Rande, da es die freie Nennung des Namens (im Gegensatz zum Werk) gestattet.

-> erste Frage an evtl. anwesende Juristen: Wäre es danach erlaubt, einen "modernen Siebmacher" auch innerhalb der Urheberrechtsfrist von 70 Jahren zu verlegen, ohne die Genehmigung der einzelnen Wappenträger einholen zu müssen? Wie ist es, wenn Urheber und Nutzer verschiedene Personen sind?
Bsp 1.: ich entwerfe ein Wappen für mich, ich bin Urheber und Wappeninhaber
Bsp.2: Herr A entwirft für mich ein Wappen. Er ist Urheber, ich erwerbe das Nutzungsrecht. Wappen wird Namensanalogon.



Mit dem Tod des Letzten einer Familie gehen Urheberrechte und Eigentumsrechte auf den Staat über.
-> Zweite Frage an Juristen : Erlischt auch das Namensrecht? Sind damit auch Wappen, Siegel oder Domains spätestens nach Ablauf der Urheberrechtsbindung (70 Jahre nach Tod) frei, wenn nicht ein Markenschutz vorliegt, der an Dritte veräußert wurde?

Bsp: Wäre z.B. das Wappen des Walther von der Vogelweide durch Dritte zu nutzen – vorausgesetzt, es gibt keine Nachkommen? (Ich rede nicht davon, den Namen oder eine Herkunft zu usurpieren, sondern nur davon, das Wappen vorhandene Wappen quasi neu zu stiften!)



Frage 3 -> Gehe ich richtig in der Annahme, dass auch die Träger sog. usurpierter Wappen (z.B. Leute, deren Urgroßvater einem Wappenfälscher aufgesessen ist), die das Wappen auch allgemein erkennbar führten, Namensschutz für ihr Wappen genießen, da das Wappen durch allg. Verkehrsgebrauch inzwischen Teil des Namens wurde?
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Re: ein paar juristische Fragen

Beitrag von Tekker » 18.03.2006, 13:32

w.schmid hat geschrieben:Bsp: Wäre z.B. das Wappen des Walther von der Vogelweide durch Dritte zu nutzen – vorausgesetzt, es gibt keine Nachkommen?
Nein! Wenn sich nun allerdings jemand dieses Wappen "aneignen" würde, wer sollte ihm die Führung gem. § 12 verbieten lassen? Die Frage brachte ich schon einmal vor, aber sie wurde leider bislang nicht beantwortet... :(
Gehe ich richtig in der Annahme, dass auch die Träger sog. usurpierter Wappen, die das Wappen auch allgemein erkennbar führten, Namensschutz für ihr Wappen genießen, da das Wappen durch allg. Verkehrsgebrauch inzwischen Teil des Namens wurde?
Ja, ich gehe davon aus, daß diese Familie das Wappen führen dürfte und dann auch alle Rechte daran hätte. Allerdings sehe ich es nicht so, das Wappen wäre "Teil des Namens". Vielmehr kennzeichnet das Wappen eine namengleiche (agnatische) Abstammungsgemeinschaft.
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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet » 18.03.2006, 14:11

Hier eine Anmerkung dazu:

Die Miniaturen werden mit freundlicher Genehmigung der Universität Heidelberg gezeigt. Alle Rechte an der Manesseschen Liederhandschrift liegen bei der Universität Heidelberg. Inzwischen hat die Universität Heidelberg auch ein digitales Manesse-Projekt, das nicht nur die Bilder, sondern auch die Texte beinhaltet.
:lol:

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w.schmid
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Re: ein paar juristische Fragen

Beitrag von w.schmid » 18.03.2006, 14:44

Vorsicht! Nicht heraldisches "Recht" und BGB vermengen!

betr.: W.v.Vogelweide:
Ein befreundeter Jurist meinte inzwischen, das wäre kein Problem (von den Heraldikern mal abgesehen, die das nicht gutheißen...)

Tekker hat geschrieben:Allerdings sehe ich es nicht so, das Wappen wäre "Teil des Namens". Vielmehr kennzeichnet das Wappen eine namengleiche (agnatische) Abstammungsgemeinschaft.
Das Wappen KANN eine Abstammungsgemeinschaft SYMBOLISIEREN. Niemand nimmt mir das Recht - wie z.B. die Engländer - mir ein Wappen zu stiften, das nur für mich persönlich gilt. Oder für meine Firma ein "Logo" zu entwerfen.

PS.: Besser als "Teil des Namens" wäre wohl "Namens-Analogon". §12 BGB gilt für Wappen wie für Domains oder Künsternamen.

Für den "Schutz" des Wappens genügt ja eh der Nachweis, dass es geführt wird; die Wappenrollen sind ja eher dazu da, das Wappen bibliotheks- und forschungstauglich zu machen... Zur Sicherheit kann man das Wappen auch als "(Bild-)Marke" beim Patentamt registrieren lassen. Ist auch nicht teurer als der Eintrag in eine Wappenrolle: ca. 300.- €. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft aber nicht, ob das Design neu ist und Eigenart besitzt. Rechte anderer sind ebenfalls nicht Gegenstand der Prüfung. Die Schutzvoraussetzungen werden erst im Streitfall zwischen dem Anmelder und einem Dritten durch die Zivilgerichte geprüft.

Eigentlich kann ich hingehen, mir ein bestehendes Wappen aneignen und still hoffen, dass ich keine einstweilige Verfügung von evtl. Nachkommen bekomme. Die ihre Nachkommenschaft ja erst mal beweisen müssen. Ist aber nicht die feine Art... :oops:
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Beitrag von Tekker » 18.03.2006, 15:18

@ w.schmid

Genauso ist es! Deinem Posting kann ich nur zustimmen. Hervorzuheben ist die Tatsache, daß man heraldisches Gewohnheitsrecht nicht mit dem BGB gleichsetzen darf, was vermehrt zu beobachten ist.

Einzig der § 12 ist auch für Wappen anzuwenden, aber da geht es ausschließlich um den Schutz des eigenen Wappens. "Namen-Analogon" ist sicher zutreffend, verleitet allerdings mitunter einzelne Zeitgenossen zu einer Gleichsetzung von Namen und Wappen oder würdigt das Wappen zu einem bloßen Namenzusatz herab.

Ebenfalls hast du Recht, daß sich jeder ein Wappen auch als persönliches Zeichen zulegen kann. Ich hätte also besser von einem Familienwappen sprechen sollen, welches allerdings tatsächlich die namengleiche (agnatische) Abstammungsgemeinschaft repräsentiert.
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Re: hm...

Beitrag von Jochen » 19.03.2006, 04:03

Claus J.Billet hat geschrieben:Alle Rechte an der Manesseschen Liederhandschrift liegen bei der Universität Heidelberg
Aha, die Rechte liegen bei der Uni Heidelberg .....

Sicher eine "Lex specialis heidelbergensis", wo doch der Schöpfer der Handschrift sicher schon länger als 70 Jahre vor sich hin schimmelt..... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Beitrag von Claus J.Billet » 19.03.2006, 08:07

@ Jochen :lol:

Meine Bemerkung zielte eigentlich mehr auf diese Frage ab:

Zitat:
Bsp: Wäre z.B. das Wappen des Walther von der Vogelweide durch Dritte zu nutzen – vorausgesetzt, es gibt keine Nachkommen? (Ich rede nicht davon, den Namen oder eine Herkunft zu usurpieren, sondern nur davon, das Wappen vorhandene Wappen quasi neu zu stiften!)

Warum dies so ist kann ich nicht sagen.
Ich vermute mal, daß hier die Uni. Heidelberg als "Sachverwalter" von deutschem :?: Kulturgut funktioniert. :roll: :?:

Ist wohl alles eine juristische Auslegungssache :?:

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Re: schmunzel...

Beitrag von Jochen » 19.03.2006, 09:08

Claus J.Billet hat geschrieben:
Ist wohl alles eine juristische Auslegungssache :?:
Mein kleiner giftiger Seitenhieb war eher unsachlich beabsichtigt und gegen selbsternannte Sachwalter und Selbstnutzer gerichtet....
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Beitrag von Claus J.Billet » 19.03.2006, 09:35

@ Jochen :lol:

So hatte ich es auch Verstanden :!: :lol:

Wobei mir auch nicht ganz klar ist, warum "europäschisches" Kulturgut, wie die "Manesse" von einer Uni. vereinnahmt wird. :roll:

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Beitrag von A.Lenz » 19.03.2006, 09:56

Hier ein Link, der vielleicht zur Aufklärung beitragen kann:

http://de.wikipedia.org/wiki/Codex_Manesse

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

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Beitrag von Claus J.Billet » 19.03.2006, 10:13

@ A. Lenz :lol:

Danke, dies war mir natürlich bekannt. Sicher ist es gut, daß endlich die "Manesse" nicht mehr durch unzählige private Hände geht und ihren festen Platz gefunden hat.
Meine Frage ging mehr in Richtung der Verwertungs-RECHTE an der "Manesse".

...aber ich denke wir sollten wieder zum ürsprünglichen Thema zurückkehren ,
.....die Fragen von W.Schmid :!: :lol:

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