Führungsberechtigt

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Tyskandy

Führungsberechtigt

Beitrag von Tyskandy » 13.01.2005, 11:10

Hallo,ich bin seit rund 17 Jahren genealogisch tätig und da kein altes Familienwappen nachweisbar ist, habe ich nun ein eigenes entworfen. Nun habe ich jedoch ein Problem mit derm Begriff "Führungsberechtigt". Im Internet stosse ich immer wieder darauf, das lediglich der Mannesstamm das Wappen führen darf. Das Namensrecht hat sich jedoch in den letzten Jahren geändert. Darf ich 1. meine Tochter als führungsberechtigt angeben, 2. darf ich auch meinen Vater benennen, also auch die aufsteigende Linie, 3. genügt als Angabe auch "5. sämtliche Nachkommen der unter 3. und 4 genannten Söhne des Antragstellers" ???Gruß und danke für die Hilfe,Andreas :roll:

Wolff Fuerich

Beitrag von Wolff Fuerich » 13.01.2005, 12:14

Hallo Andreas,Wie Du schon richtig gesagt hast, das Namensrecht hat sich in den vergangenen Jahren sehr geändert, und da Familienwappen Beizeichen zum Namen der Familie sind und mit diesem verhaftet sind, erscheint es wohl als überholt, nur dem "Mannesstamm" eine Führungsberechtigung zuzugestehen.Darüber hinaus obliegt es jedem Wappenstifter, der ja das ideelle Eigentum an dem von ihm gestifteten Wappen hat, eine Regelung zur Führungsberechtigung zu treffen, die ihm am geeignetsten erscheint.In Bezug auf die aufsteigende Linie der Familie könnte es u.U. sinnvoll sein, eine solche Regelung ungefähr so zu formulieren, dass einfach sämtliche Nachkommen Ihres Vaters, die den Familiennamen führen (Wappen als Zeichen des Namens!) das Wappen zu führen berechtigt sein sollen...Gruß,Wolff

Gast

Beitrag von Gast » 13.01.2005, 13:04

Hallo Wolff,vielen Dank für Deine Antwort. Ich möchte das Wappen in die Deutsche Wappenrolle eintragen lassen. Laut ggw. Satzung "ist anzugeben, welche Familienmitglieder oder -zweige im Mannesstamm außer dem Antragsteller (Stifter) das Wappen führen dürfen." Schließt diese Formulierung Töchter aus ?Akzeptiert die Deutsche Wappenrolle auch die Führungsberechtigung durch die Tochter des Antragstellers sowie deren weibliche Nachkommen (sofern sie den Familiennamen des Antragstellers führen) ?Darüber hinaus sollen aus besonderen Gründen nicht alle Nachkommen meines Vaters das Wappen führen dürfen.Gruß,Andreas

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M. Waas
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Beitrag von M. Waas » 13.01.2005, 13:08

Kurz und knapp: NEIN! Der HEROLD akzeptiert nur die Führung im Mannesstamm.

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Beitrag von Markus » 13.01.2005, 13:24

Hallo Andreas,wie ja bereits gesagt wurde, ist die Wappenführung eng an die Namensführung gebunden. Gehen Sie also ruhig davon aus, dass weibliche Nachkommen des Wappenstifters, solange Sie dessen Namen führen auch das Wappen führen dürfen. Das ändert auch die anderslautende, nicht über dem Gesetz stehende Satzung der DWR nicht. Ob Sie allerdings mit Ihren Wünschen bei der DWR durchkommen wage ich zu bezweifeln.Andererseits werden Sie nicht die Möglichkeit haben, bestimmten Nachkommen die Führungsberechtigung zu entziehen, solange sie den Namen des Stifters tragen. :(Sie könnten also das Wappen in die DWR eintragen lassen und sich mit der veralteten Satzungsformulierung abfinden, mit dem Wissen, dass die dort erlassenen Bestimmungen schon lange vom geltenden Namensrecht überholt sind :wink: , oder Sie suchen sich eine andere Wappenrolle, mit entsprechenden Möglichkeiten.
Heraldische Grüße
Markus

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Wolff Fuerich

Beitrag von Wolff Fuerich » 13.01.2005, 13:44

Ja, Herr Theising hat vollkommen Recht, es ist wichtig zu verstehen, dass die Führung eines neu gestifteten Wappens nicht an die Eintragung in eine Wappenrolle gebunden ist, eine solche Eintragung schützt das Wappen nur als "Markenzeichen" der Familie vor unbefugtem Gebrauch durch Dritte (die man per Regelung von der Führungsberechtigung ausschließen kann).Dabei spielt es absolut keine Rolle, wo Sie Ihr Familienwappen eintragen und registrieren lassen, ob in der DWR oder anderswo, da die DWR und der HEROLD keinerlei Oberinstanz für heraldische Angelegenheiten bilden und es nach meinem Dafürhalten ziemlich vermessen ist, irgendwelche Richtlinien aufzustellen, die sich weder historisch einwandfrei begründen lassen, noch mit den Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts in Einklang stehen...Gruß,Wolff

C.F. v. Restorff

Beitrag von C.F. v. Restorff » 13.01.2005, 15:16

Herr Fuerich,Natürlich ist Ihnen teilweise zuzustimmen, beispielsweise darin, dass einige Richtlinien der großen Wappenrollen in Deutschland grobe Vereinfachungen der vielfältigen heraldsichen Richtungen darstellen.Gerade die Führungsberechtigung geht jedoch auf gewohnheitsrechtliche Überlieferungen zurück, und wenn der Gebrauch eines Wappens die historische Verwurzelung einer Familie darstellen soll, sollten diese überlieferten Grundsätze auch eingehalten werden.MfGC.F. v. Restorff

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Beitrag von kniephoff » 13.01.2005, 15:55

HalloDas weibliche Nachkommen das wappen führen dürfen is klar , aber laut Satzung der DWR dürfen diesen nicht weitervererben.Und im Wappenbrief wird fälschlicher Weise nicht der Wille des Wappenstiifter genannt. Und der ist doch maßgebend?Ich würde mich also für eine Wappenrolle entscheiden , die meinen Willen wer da Führungsberechtigt ist, im Wappenbrief auch Vermerkt.mfGPeter

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Beitrag von Markus » 13.01.2005, 16:04

Guten Tag, Herr von Restorff,ich habe nicht ganz verstanden, wie Sie den Begriff "historische Verwurzelung einer Familie" definieren. Könnten Sie das in Bezug auf die Führungsberechtigung in weiblicher Linie näher erläutern?Wenn dies in Zusammenhang mit der Führungsberechtigung "im Mannesstamm" stehen sollte, so würden die Frauen quasi aus der historischen Verwurzelung herausgeschnitten. Gegen diese gewohnheitsrechtliche Überlieferung hätte ich arge Bedenken. Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich das mißverstanden haben sollte.
Heraldische Grüße
Markus

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Beitrag von Markus » 13.01.2005, 16:05

Hallo, Herr Kniephoff,die Satzung des Herolds kann die schönsten Vorschriften beinhalten, sie sind völlig wirkungslos, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Heraldische Grüße
Markus

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Beitrag von M. Waas » 13.01.2005, 16:34

kniephoff hat geschrieben:HalloDas weibliche Nachkommen das wappen führen dürfen is klar , aber laut Satzung der DWR dürfen diesen nicht weitervererben.Und im Wappenbrief wird fälschlicher Weise nicht der Wille des Wappenstiifter genannt. Und der ist doch maßgebend?Ich würde mich also für eine Wappenrolle entscheiden , die meinen Willen wer da Führungsberechtigt ist, im Wappenbrief auch Vermerkt.mfGPeter
Den Ausführungen von Herrn Theising ist nichts mehr hinzuzufügen.Es dürfen nur Töchter das Wappen führen, solange sie unverheiratet sind und bleiben. Das ist die alte Regelung, die aber heute massiv gegen Bundesdeutsche Gesetze verstößt.Deshalb sollte man auch auf die standardisierte Führungserlaubnis im Wappenbrief und auch sonstwo verzichten. Keine Führungserlaubnis veröffentlicht bedeutet: Der Stifter und alle seine Nachkommen sind führungsberechtigt solange der Familienname beibehalten wird.Das bedeutet dann auch, daß Töchter das Wappen weiterführen können.Diese Regelung ist hervorragend, wenn man bedenkt, daß die Tendenz heute in Richtung 0 bis 1 Kind geht.Wenn´s einem denn so am Herzen liegt, dann kann man noch eine Wappensatzung aufsetzen, die dann nicht veröffentlicht wird. Allerdings sollte man aber auch genau überlegen was man da hineinschreibt.

Tyskandy

Beitrag von Tyskandy » 13.01.2005, 18:02

Hallo,vielen Dank für die Resonanz. Wer kann mir denn eine Wappenrolle nennen, die meinem Wunsch, nämlich auch die Führungsberechtigung durch weibliche Nachkommen, entspricht ?Gruß,Andreas

C.F. v. Restorff

Beitrag von C.F. v. Restorff » 13.01.2005, 18:24

Lieber Herr Theising,Mit der historischen Verwurzelung der Familie im Hinblick auf den Gebrauch eines Wappens habe ich in meinem Beitrag die sich in dem Familienwappen ausdrückende Geschichte und Tradition der wappenführenden Familie ansprechen wollen, die über die Generationen hinweg mit dem Namen ausschließlich in männlicher Linie weitervererbt wurde, da die weiblichen Familienmitgleider meist den Namen des angetrauten Ehemannes annahmen...Aber dies hat sich wie bereits erwähnt ja in vielfältiger Weise geändert, so dass sich diese Elemente zusammen mit dem Namen heutzutage durchaus auch in der weiblichen Linie weiterführen lassen - wobei wir wieder am Anfang wären: Wappen als enge Verbindung zum Familiennamen.Dass sich insbesondere auch die weiblichen Mitglieder einer Familie um Tradition und Fortbestand eines Geschlechts verdient machen steht dabei außer Frage, falls Sie genau dies beunruhigt haben sollte :D

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Beitrag von Markus » 13.01.2005, 19:56

Lieber Herr v. Restorff,danke für die Erläuterung, da bin ich ja beruhigt. :lol:
Heraldische Grüße
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Beitrag von Barolo1644 » 12.10.2007, 23:02

hallo,

also meines Wissens nach dürfen die Töchter bis an Ihr seeliges Ende das Wappen des Vaters führen, allerdings nicht an die Nachkommen weitergeben und auch deren Ehemann ist nicht zur Führung berrechtigt.

lg

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