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Moderatoren: Markus, Christian Ader

C.Weitling
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Beitrag von C.Weitling » 24.08.2005, 10:08

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M. Waas
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Beitrag von M. Waas » 24.08.2005, 16:36

Mir ist nichts nachteiliges bekannt. Allerdings gibt es auch nur wenig Informationen darüber.

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 24.08.2005, 19:59

Die Homepage

http://www.hanseatische-wappenrolle.de/start.htm

ist etwas dünn, die Wappendarstellungen - soweit erkennbar - allerdings von guter Qualität, und die Preise scheinen OK.

Nachdem die Homepage wenig über die eigentliche Rolle, also das Veröffentlichungsorgan aussagt, würde ich da mal die Kontaktpersonen ein wenig befragen, wie "öffentlich" diese Rolle eigentlich ist.

Eine Online-Datenbank (wäre schon mal nicht schlecht) führt die Hanseatische Wappenrolle ja offenbar nicht, also sollte es schon wenigstens ein Hinterlegungsexemplar in der für Bremen zuständigen offentlichen Bibliothek geben.

Schöne Grüße

C.Weitling
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Beitrag von C.Weitling » 05.09.2005, 13:28

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Markus
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Beitrag von Markus » 05.09.2005, 14:48

Die Wappen, die gezeigt werden, machen einen guten Eindruck, auch die Preise sind, wie bereits gesagt, völlig in Ordnung. Allein die Tatsache, dass es noch keine öffentlichen Hinterlegungen gibt, stimmt mich nachdenklich und würde mich bei der Wahl einer Wappenrolle sicher beeinflussen.
Heraldische Grüße
Markus

Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488

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Apri
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Beitrag von Apri » 05.09.2005, 15:06

Ob sich eine Wappenrolle durchsetzt hängt sicher von der Qualität der Wappen ab. Dies ist eine GbR also eine Firma. Es stellt sich die Frage, wie die Wappen entstehen und welches heraldische Wissen die Macher der Wappen haben.
Für die Cd -Rom mit verschiedenen Hintergrundfarben 60 Euro, erscheint mir etwas teuer.
MfG

D.Stys

Lando Frhr. v. Brockdorff

Beitrag von Lando Frhr. v. Brockdorff » 05.09.2005, 16:08

Der Umstand, dass die Heraldische Hanseatische Gesellschaft zu Bremen als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) eingetragen ist, sollte für sich genommen noch keinen Anlass zu irgendwelcher Besorgnis geben, da mit der Wahl dieser Gesellschaftsform noch nichts über kommerzielle Absichten mit Gewinnerzielung o.ä. zum Ausdruck gebracht wird.
Denn GbR ist grundsätzlich jede Gesellschaft, in der sich die Gesellschafter gegenseitig zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks verpflichten und hierzu Beiträge zu leisten haben, die nicht notwendig in der Einbringung von Barvermögen oder sonstigen geldwerten Gütern bestehen müssen.
Auch ideelle Zwecke, wie die Förderung der heraldischen Kultur in Zusammenhang mit der Pflege einer Wappenrolle sowie der Realisierung von Neustiftungen können Gegenstand einer GbR sein.
Handelsgewerbe können ausdrücklich nicht unter dem Deckmantel einer GbR betrieben werden, so dass Gesellschaften, die durch ihre Aktivitäten kommerzielle Zwecke mit Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, nicht als GbR auftreten können, sondern dann als OHG o.ä. firmieren.

Allerdings sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine öffentlichen Auslagestellen gibt, bei denen die Hanseatische Wappenrolle eingesehen werden kann.
Hierin ist Herrn Theising zuzustimmen.
Denn eine Eintragung des Familienwappens in einer Wappenrolle allein genügt für die Entfaltung uneingeschränkten Rechtsschutzes nach § 12 BGB analog zum Namensrecht noch nicht. Hinzutreten muss immer die Möglichkeit uneingeschränkter Kenntnisnahme von neugestifteten Wappen durch eine möglichst breite Öffentlichkeit.
Liegt der bisher erschienene erste Band der Hanseatischen Wappenrolle nirgendwo auf, ist es der Öffentlichkeit auch nicht möglich, von den dort registrierten Wappen in angemessener Form Kenntnis zu nehmen, was einen Rechtsschutz dieser Wappen nicht begründen kann.
Auch nur eine einzige Auflagestelle, wie der Universitätsbibliothek Mainz, dürfte für sich genommen hierzu noch nicht ausreichen.
Die Eröffnung einer Online-Wappenrolle ist da schon ergebnisorientierter, wobei man natürlich die generellen Bedenken gegen solche Online-Wappenrollen beherzigen sollte (insb. Gefahr der plötzlichen Einstellung, was auch den Rechtsschutz abrupt enden ließe).

C.Weitling
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Beitrag von C.Weitling » 05.09.2005, 18:47

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Apri
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Beitrag von Apri » 05.09.2005, 20:50

Lando Frhr. v. Brockdorff hat geschrieben: Handelsgewerbe können ausdrücklich nicht unter dem Deckmantel einer GbR betrieben werden, so dass Gesellschaften, die durch ihre Aktivitäten kommerzielle Zwecke mit Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, nicht als GbR auftreten können, sondern dann als OHG o.ä. firmieren.
Sehr geehrter Herr Frhr. v. Brockdorff,

auch wenn ich ihnen in den sonstigen Punkten zustimme, möchte ich anmerken, dass der Begriff des Handelsgewerbes auf dem Begriff des Gewerbes beruht. Gewerbe hingegen ist:
Gewerbe ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, selbstständige Tätigkeit, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt wird, mit Ausnahme der Urproduktion, Verwaltung eigenen Vermögens, wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Berufe sowie Dienstleistungen höherer Art. (Wikipedia)
Somit wäre eine Gbr in dem Fall einer künstlerischen Tätigkeit in der Wappenerstellung erlaubt und könnte durchaus "mit Gewinnerzielungsabsicht" betrieben werden? :wink:
MfG

D.Stys

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Markus
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Beitrag von Markus » 06.09.2005, 06:53

Es gibt kein Grützmacher-Archiv. Das ist Wappenschwindel.
Heraldische Grüße
Markus

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C.Weitling
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Beitrag von C.Weitling » 05.10.2005, 11:18

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M. Waas
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Beitrag von M. Waas » 06.10.2005, 13:53

markus theising hat geschrieben:Es gibt kein Grützmacher-Archiv. Das ist Wappenschwindel.
Kleine Anmerkung dazu:

Archiv Grützmacher, Heraldisches Archiv und einige Namen mehr waren Adressen des verstorbenen Herrn Resch.
Die von ihm erstellten Wappen waren nicht immer Verfälschungen, oft handelte es sich um Neuschöpfungen mit falscher Hintergrundgeschichte.

Das kann nicht unbedingt jeder wissen.

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Beitrag von Markus » 06.10.2005, 14:10

Das macht die Sache aber auch nicht besser. :wink:
Heraldische Grüße
Markus

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A.Lenz
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Beitrag von A.Lenz » 07.10.2005, 04:19

Sehr geehrte Herren,

ich habe bei der "Hanseatischen Wappenrolle" vor zwei Wochen, bzgl. der Zusendung von Info-Material, angefragt.
Bis dato habe ich keine Antwort erhalten. M. E. müßte doch gerade eine im Aufbau befindliche Wappenrolle darauf bedacht sein, mehr Interesse bei Anfragen zu zeigen.

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

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Beitrag von A.Lenz » 07.10.2005, 21:26

An alle,

habe heute eine Mail des Verantwortlichen der Hanseatischen Wappenrolle bekommen. Er war in Urlaub und konnte deshalb erst heute antworten. Ich habe auch eine genaue Anschrift und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen bekommen.
Von mir gestellte Fragen wurden ausführlich beantwortet. Das Schreiben macht auf mich einen überaus seriösen Eindruck.
Die Registrierung eines bereits bestehenden Wappens ist übrigens kostenfrei. Allerdings wird ein Nachweis über die heraldische Richtigkeit des Wappens verlangt.

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

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