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Moderatoren: Markus, Christian Ader
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@C.Weitling,
Sie können Ihr Wappen in (theoretisch) mehrere Rollen eintragen lassen. ABER, für mich ist Ihr Beweggrund nicht nachvollziehbar . Wenn es eingetragen ist, ist es doch registriert. Für mich wäre es so, als ob Sie einen PKW in zwei Bezirken gleichzeitig zulassen wollen.
Sie können Ihr Wappen in (theoretisch) mehrere Rollen eintragen lassen. ABER, für mich ist Ihr Beweggrund nicht nachvollziehbar . Wenn es eingetragen ist, ist es doch registriert. Für mich wäre es so, als ob Sie einen PKW in zwei Bezirken gleichzeitig zulassen wollen.
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen
@WaasM. Waas hat geschrieben:Es gibt durchaus mehrfache Eintragungen, allerdings sollten diese auch einen Sinn haben. Registrierung und Veröffentlichung ist immer das gleiche Procedere - im wesentlichen zumindest.
Mich würde das immer gleiche Procedere interessieren.
Könnten Sie dieses etwas mehr beschreiben?
ich könnte mir vorstellen:
*Prüfung auf heraldische Richtigkeit
*Blasonierung(Beschreibung des Wappens)
*eventuell Erwähnung des ältesten Vorfahrens
*Symbolerklärung
--------
Wird eine Prüfung auf bestehende ähnliche Wappen gemacht?
Danke
MfG
D.Stys
D.Stys
Sehr ausführlich das sich zumindest bei allen heraldischen Vereinen ähnelnde Procedere anhand der Satzung des Vereins Herold zu Berlin:
http://www.genealogienetz.de/vereine/he ... 2_satz.htm
http://www.genealogienetz.de/vereine/he ... 2_satz.htm