Verkauf/Kauf eines Wappens?

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Talke Ovie

Verkauf/Kauf eines Wappens?

Beitrag von Talke Ovie » 26.07.2005, 11:52

Hallo zusammen!Mich interessiert ganz einfach, ob Familienwappen verkauft bzw. gekauft werden können? Vielleicht kann mir jdm. weiterhelfen. Vielen Dank!T. Ovie

Michael BERNHARD

Beitrag von Michael BERNHARD » 26.07.2005, 12:05

Hallo,das Recht an einem Familienwappen steht den Führungsberechtigten als Gemeinschaft zur gesamten Hand zu.Wenn sich diese Gesamthandsgemeinschaft einig ist, können die Rechte an einem der Gesamthandsgemeinschaft gehörenden Familienwappen verkauft werden.

Martin Knoch

Beitrag von Martin Knoch » 26.07.2005, 12:22

HalloLaut Bgb § 12 ist der Inhaber eines eigentümlichen Zeichens oder Wappens berechtigt darüber zu verfügen also kann er es auch verkaufen, er muss nur die Copyrights oder Nutzungsrechte schriftlichan den Käufer übertragen.

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M. Waas
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Beitrag von M. Waas » 26.07.2005, 12:43

Martin Knoch hat geschrieben:HalloLaut Bgb § 12 ist der Inhaber eines eigentümlichen Zeichens oder Wappens berechtigt darüber zu verfügen also kann er es auch verkaufen, er muss nur die Copyrights oder Nutzungsrechte schriftlichan den Käufer übertragen.
Stimmt so nicht! Juristisch ist der Wappenstifter allein Verfügungsberechtigt, wenn er in der Wappensatzung keine besondere Führungsberechtigung festgelegt hat. Sobald er aber eine Führungsberechtigung "zurückdatiert" hat - auf den Stammvater z.B. - oder den Kreis erweitert hat, auf Bruder usw., dann ist das Wappen Eigentum zu gemeinsamer Hand. Dann trifft das zu, was Kollega Bernhard sagte.

Martin Knoch

Beitrag von Martin Knoch » 26.07.2005, 12:47

Richtig ich gehe vom Wappenstifter ohne besondere Verfügung und Rückdatierung aus.

Michael BERNHARD

Beitrag von Michael BERNHARD » 26.07.2005, 12:49

Hallo,
Martin Knoch hat geschrieben:... er muss nur die Copyrights oder Nutzungsrechte schriftlich an den Käufer übertragen.
Die Schriftform ist kein "Muss" - erleichtert aber in einem evtl. Rechtsstreit die Beweisführung

Lando Frhr. v. Brockdorff

Beitrag von Lando Frhr. v. Brockdorff » 26.07.2005, 20:45

Meine Herren,Ich habe mit großem Interesse Ihre Gedanken zum Kauf und Verkauf eines Wappens gelesen und möchte folgendes beitragen:Ob ein Wappen eine Sache im Rechtssinne ist, ist äusserst umstritten.Dies kann jedoch im Allgemeinen dahingestellt bleiben, da es sich bei einem Wappen zumindest um ein Recht handelt, welches in entsprechender Anwendung des § 12 BGB dem Namensrecht zugeordnet wird.Auch Rechte können verkauft werden, jedoch sind höchstpersönliche Rechte von der Dispositionsfreiheit des Inhabers und somit von der Möglichkeit des Verkaufs ausgeschlossen.Beim Namensrecht handelt es sich um solch ein höchstpersönliches Recht; den eigenen Namen kann man nicht wirksam übereignen.Gleiches muss dann aber für das Wappen als Beizeichen des Namens gelten (§ 12 BGB!). Das leuchtet schon deshalb ein, weil ein Familienwappen die Geschichte und andere spezifische Elemente nur einer bestimmten, nämlich der wappenführenden Familie enthält und daher auf keine andere Familie passen würde. Man würde sich also mit einer heraldisch ausgestalteten Familiengeschichte schmücken, die der eigenen überhaupt nicht entspricht.Unabhängig von der juristischen Sichtweise macht allein die Idee eines Wappenkaufs daher nicht besonders viel Sinn.

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Claus J.Billet
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Beitrag von Claus J.Billet » 26.07.2005, 21:10

@ Lando Frhr. v. Brockdorff :lol:Vielen Dank für diese schlüssige Erläuterung !Besser und einleuchtender kann man es nicht mehr erläutern ! ...finde ich :lol:

Lugsciath

Beitrag von Lugsciath » 26.07.2005, 22:56

Sehr geehrte Damen und Herren,ich kann zwar die Argumente der Vorredner nachvollziehen, aber es gibt dennoch ein Schlupfloch. Diese ebenbesagte Lücke wird -leider- auch desöfteren von Teilen des Adels ausgenutzt, um die kränkelnden Finanzen der Ahnen etwas aufzubessern. Ich sage dies nicht, um den geschätzten Freiherren von Brockdorff zu brüskieren, sondern um diese Möglichkeit auch aufzuzählen:Eine Adoption bzw. die Annahme an Kindes statt, wie es im Amtsdeutsch so oder ähnlich klingt. Diese wird -meist gegen klingende Münze- auch heute noch durchgeführt. Man erhält neben dem Namen dann verständlicherweise auch das Wappen, also eine reine Kostenfrage.Rein inhaltlich stimme ich den Vorrednern zu: So etwas ist natürlich höchst unmoralisch, aber leider nicht wegzudiskuttieren.

Lando Frhr. v. Brockdorff

Beitrag von Lando Frhr. v. Brockdorff » 27.07.2005, 00:02

Geehrter Herr Lugsciath,Ich fühle mich durch die von Ihnen zu Recht angeführte Adoptionsalternative keineswegs brüskiert, danke Ihnen aber für Ihre Rücksichtnahme in Bezug auf meine Person :)Die Adoption stellt allerdings ein rechtlich nicht zu beanstandendes Instrumentarium zur Weitergabe von Namen und Wappen dar. Allein deren Weitergabe durch Kauf ist unrechtmäßig. Dies ist ein Unterschied, obgleich man in einer arrangierten Adoption bzw. Heirat de facto selbstverständlich einen Kauf zu sehen vermag, das ist nicht von der Hand zu weisen.Dieses von Ihnen so bezeichnete "Schlupfloch" ist nebenbei bemerkt beinahe schon als "Scheunentor" zu bezeichnen, denn nach neuerer Rechtsprechung ist es nun auch möglich, den durch Heirat erworbenen Namen nach einer Ehescheidung nicht nur zu behalten, sondern ihn seinerseits an einen neuen Partner weiterzugeben oder sogar - mittels Adoption - wiederrum gegen Entgelt zu "vererben". Ein Faß ohne Boden möchte man sagen. Das ist natürlich kritisch zu sehen, insbesondere was adelige Namen anbelangt, von denen sich potentielle "Käufer" ein höheres Ansehen oder dergleichen versprechen, die Stammhäuser jedoch mitunter stark belasten, wenn der eigene Name allzu exzessiv "genutzt" - man möchte fast sagen missbraucht - wird.Das widerstrebt dann letztendlich auch dem Sinn und Zweck des Namensrechts, eine eindeutige Unterscheidbarkeit der Menschen und damit auch der Familien innerhalb der Gesellschaft zu gewährleisten.

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Jörg Berndt of Kerry
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Beitrag von Jörg Berndt of Kerry » 27.07.2005, 06:56

@Lando Frhr. v. Brockdorff,vorallem ist Bedenklich, wenn in bekannten, alten Adelsfamilien durch Adoption und "Heirat" inflationäre Zustände eintreten, dass auf einen "echten" schon vier bis fünf "falsche" "Familienmitglieder" kommen.Vorallem, wenn dies noch öffentlich zur Schau getragen wird (von den "falschen" Prinzen...).
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen

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M. Waas
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Beitrag von M. Waas » 27.07.2005, 07:29

Lando Frhr. v. Brockdorff hat geschrieben:Meine Herren,Ich habe mit großem Interesse Ihre Gedanken zum Kauf und Verkauf eines Wappens gelesen und möchte folgendes beitragen:Ob ein Wappen eine Sache im Rechtssinne ist, ist äusserst umstritten.Dies kann jedoch im Allgemeinen dahingestellt bleiben, da es sich bei einem Wappen zumindest um ein Recht handelt, welches in entsprechender Anwendung des § 12 BGB dem Namensrecht zugeordnet wird.Auch Rechte können verkauft werden, jedoch sind höchstpersönliche Rechte von der Dispositionsfreiheit des Inhabers und somit von der Möglichkeit des Verkaufs ausgeschlossen.Beim Namensrecht handelt es sich um solch ein höchstpersönliches Recht; den eigenen Namen kann man nicht wirksam übereignen.Gleiches muss dann aber für das Wappen als Beizeichen des Namens gelten (§ 12 BGB!). Das leuchtet schon deshalb ein, weil ein Familienwappen die Geschichte und andere spezifische Elemente nur einer bestimmten, nämlich der wappenführenden Familie enthält und daher auf keine andere Familie passen würde. Man würde sich also mit einer heraldisch ausgestalteten Familiengeschichte schmücken, die der eigenen überhaupt nicht entspricht.Unabhängig von der juristischen Sichtweise macht allein die Idee eines Wappenkaufs daher nicht besonders viel Sinn.
Der Argumentation kann ich nicht folgen. Es sprechen eine Menge Tatsachen dagegen.Der Kaiser hat das Recht an seinem Wappen (dem Reichsadler) an andere übertragen, z.B. an Reichsstädte, aber auch an verdiente adelige Familien.Die Biermarke Radeberger (kann auch Köstritzer sein) führt das sächsische Königswappen als Firmenwappen. Nicht das Majetätswappen, wie es z.B. Hoflieferanten verliehen wurde.Im Zuge des mittelalterlichen Lehnswesen gab es Gruppenwappen, d.h. ein und das selbe Wappen wurde von mehreren Familien geführt, die nicht miteinander verwandt waren. Findet man häufig in Hessen und in Norddeutschland. Teilweise war die Führung des gemeinsamen Wappens sogar ein Zwang.Weingüter und Sektkellereien führen Adelsnamen und -wappen, weil die betreffenden Familien vertraglich die Nutzung des Wappens abgetreten haben.Da das Wappenrecht nicht eindeutig geregelt wurde, richtet man sich heute analog zum Namensrecht und zum Markenrecht aus. Der Stifter eines Wappens kann mit seinem Wappen tun und lassen, was er will. Er kann das Führungsrecht beliebig erweitern oder einengen. Er kann z.B. auch sein Wappen auf eine Firma übertragen, selbst wenn es eine Personengesellschaft ist. (Kommt häufig vor - siehe Thurn und Taxis) Nach dem Tode des Wappenstifters ist das nicht mehr möglich, es sei denn, es gibt eine Wappensatzung, die das verbindlich regelt.

A.Lenz
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Beitrag von A.Lenz » 27.07.2005, 07:33

Sehr geehrter Herr v. Brockdorff, :lol:da hat der Gesetzgeber wiederum dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.Hier schmücken sich dann sog. "Adelige" mit fremden Federn.Leider haben sehr viele Gesetze diese "Schlupflöcher", die dann auch von einigen mißbraucht werden.GrußA.Lenz

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Jörg Berndt of Kerry
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Beitrag von Jörg Berndt of Kerry » 27.07.2005, 07:43

@M. Waas,ich wollte nur sagen, Radeberger ist "königlich sächsischer Hoflieferant" und führt das Majestäts-Wappen der Hofliferanten auf der Rückseite der Flasche.Unser letzter König hat das Bier 1918 nicht mehr abbestellt. :lol:
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen

Lando Frhr. v. Brockdorff

Beitrag von Lando Frhr. v. Brockdorff » 27.07.2005, 10:20

Geehrter Herr Waas,Was Sie in Ihrem Beitrag anführen ist vollkommen korrekt, hat jedoch mit der Ausgangsfrage nur wenig gemein.Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, ging es dabei in erster Linie um den Kauf von Familienwappen, die durch andere Familien wiederrum als Familienwappen genutzt werden sollten.Die Frage des Markenrechts ist davon unabhängig zu sehen.Wenn eine Familie - und dabei muss es nicht zwingend um eine adelige Familie gehen, vgl. Hans Riegel, Bonn - ihren Namen in Verbindung mit einem Produkt vermarkten möchte, wird der Name als Marke registriert.Die Verwendung dieses Namens und die Einräumung von Nutzungsrechten daran geschieht dann nicht nach Namensrecht, sondern nach Markenrecht wie Sie insoweit zutreffend bemerkt haben. Verkauft wird also nicht der Name als höchstpersönliches Recht, was rechtlich unwirksam wäre, sondern allein die Marke.Dasselbe gilt für Wappen.Wenn man sein Wappen als Markenzeichen registrieren lässt, ist der Verkauf bzw. die Einräumung von Nutzungsrechten problemlos möglich, was jedoch völlig unabhängig von Führungsberechtigung und Wappenstifter zu sehen ist (Namensrecht!), sondern sich wiederrum allein nach Markenrecht richtet.Der Unterschied zwischen Namens- und Markenrecht wird dann deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass mit der Verwendung des sächsischen Königswappens auf den Bierflaschen einer gewissen Marke (!) nicht auf das ehemalige sächsische Königshaus hingewiesen werden soll, sondern allein auf die Marke.Ihr Hinweis auf die Weitergabe des kaiserlichen Wappens an Städte und Gemeinden ist für mich wiederrum nicht nachvollziehbar.Schließlich geht es doch in diesem Fall um eine Verwendung des kaiserlichen Wappens als Hoheitszeichen und nicht um den Gebrauch als eigenes Familienwappen.

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