Verkauf/Kauf eines Wappens?

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M. Waas
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Re: Farbe Purpur

Beitrag von M. Waas » 29.07.2005, 07:33

Martin Knoch hat geschrieben:Soweit ich weiss leistet sich der Vatikan als einziger Wappenträger das Recht Gold und Silber in einem Wappen zu tragen. Die Farbe Purpur kommt auch häufiger in Bischofs und Kardinalswappen vor ist aber eigentlich eher als Königsfarbe in der allgemeinen Heraldik zu sehen. Wobei Purpur sicher auch einer genauen Definition bedarf weil es von Tiefrot bis Lilablau in verschiedenen Wappen vorkommt.
Nö, stimmt nicht so ganz.v. Bedau Silber, ein goldener Dreiberg, darauf drei goldene Fahnenmasten.v. Rabenow Gold ein silberner Bockv. Hirscheid Silber ein oberhalber goldener HirschGeteilt oder gespalten von Silber und Gold kommt sogar noch häufiger vor, z.B. v. Wangenheim, v. Bodmann, v. Rotenhausen usw.Das Wappen der Vorfahren von Gottfried von Boullion: Silber ein goldenes Kreuz bewinkelt von vier goldenen Kreuzchen (später bekannt geworden als Wappen des Kgr. Jerusalem) ist sogar älter als die Heraldik. Als Feldzeichen kommt es schon auf dem Teppich von Bajeux vor.

Martin Knoch

Beitrag von Martin Knoch » 29.07.2005, 08:25

Was ich meinte der Vatikan erhebt seine metallische Vereinigung zur Regel für den Vatikan. Nicht das jemand aus versehen beide metalle benutzte.

Talke Ovie

Beitrag von Talke Ovie » 29.07.2005, 11:09

Sehr geehrte Diskussionsteilnehmer!Vielen Dank für Ihre umfang- und aufschlussreichen Antworten! Sie helfen mir sehr weiter! Als Neuling auf diesem Gebiet stelle ich auf jeden Fall fest, dass es genügend Diskussionsbedarf - insbesondere auch für Juristen - gibt!Ich selbst halte die Einordnung des Familienwappens als höchstpersönliche Recht und damit unverkäuflich für sehr schlüssig.Woraus sollte sich die Rechtsnatur als "Gemeinschaft zur gesamten Hand" ergeben?Viele Grüße,Talke Ovie

Martin Knoch

Beitrag von Martin Knoch » 29.07.2005, 11:23

Durch die Nutzung des Wappens von einem Familienverband mit gleichen Namen und gleicher Abstammung.

Lando Frhr. v. Brockdorff

Beitrag von Lando Frhr. v. Brockdorff » 29.07.2005, 12:13

Erstens dies und zweitens durch den Umstand begründet, dass die Weitervererbung des Familienwappens im Rahmen der Führungsberechtigung an einen Personenkreis von mindestens zwei Erben eine sog. Erbengemeinschaft begründet. Das Erbe, wozu auch das Familienwappen zählt, steht dann der Erbengemeinschaft "zur gesamten Hand" zu, so dass nur die Erben gemeinschaftlich hierüber bestimmen können, um evtl. die Führungsberechtigung auszuweiten oder einzuschränken.

Lando Frhr. v. Brockdorff

Beitrag von Lando Frhr. v. Brockdorff » 29.07.2005, 20:05

Geehrter Herr Waas,Mit Ihrem Beitrag vom 27.7 machten Sie deutlich, meiner Argumentation bezüglich der Unverkäuflichkeit höchstpersönlicher Rechtsgüter nicht folgen zu können und wiesen darauf hin, dass Ihrer Ansicht nach "eine Menge Tatsachen" entgegenstünden.Ich versuchte daraufhin, den Unterschied zwischen Namens- und Markenrecht zu verdeutlichen.Nachdem keine Reaktion Ihrerseits hierauf erfolgte, gehe ich davon aus, dass frühere Unklarheiten diesbezüglich nun beseitigt werden konnten.Bedauerlicherweise haben Sie jedoch übersehen, dass auch diesseits Unklarheiten nunmehr aufgrund Ihres Beitrages aufkamen und ich mich über eine Klarstellung sehr gefreut hätte.Nachdem ich nun Ihren erneuten Beitrag gelesen hatte, der mit den Worten "Nö, stimmt nicht" seinen Anfang nahm, war ich doch ein wenig überrascht ob der zahlreich geäusserten Kritik Ihrer Person an den hier eingebrachten Beiträgen.Bitte verstehen Sie mich richtig - Kritik ist immer positiv, allerdings nur, wenn sie konstruktiv ist. Konstruktive Kritik beinhaltet aber auch, sich der sachlichen Diskussion zu stellen und seine Beiträge nicht auf Äusserungen wie "Der Argumentation kann ich nicht ganz folgen" oder "Nö, stimmt nicht" zu beschränken.Ich würde mich daher freuen, wenn Sie die in Ihrem vormaligen Beitrag enthaltenen Gedanken zur Verwendung des kaiserlichen Siegel ein wenig in diese Richtung präzisieren würden.Lando v. Brockdorff

Michael BERNHARD

Beitrag von Michael BERNHARD » 29.07.2005, 20:35

Hallo,ich gehe mit der Argumentation des Herrn v. Brockdorff hinsichtlich des "Verkaufs eines Wappens" - so die Eingangsfrage -, bzw. des Verkaufs des Führungsrechts an einem Familienwappen auch nicht ganz d'accord... Zumindest nicht in dieser Allgemeingültigkeit... (Gemäß der landläufigen Meinung: Zwei Juristen... drei Meinungen...)Lassen Sie mich dazu ein - nicht unmögliches - Beispiel konstruieren...Nehmen wir an, X (bislang ohne Nachkommen) stiftet ein neues Wappen (X-Wappen) und lässt dieses mit einer Führungsberechtigung für sich und seine Nachkommen in eine Wappenrolle eintragen.Jetzt meldet sich Y bei X und möchte exakt dieses für X in der Wappenrolle eingetragene X-Wappen als Familienwappen der Familie Y führen.Warum sollte X, der bislang noch keine Nachkommen hat, nicht auf seine Führungsberechtigung hinsichtlich "seines" X-Wappens zugunsten des Y verzichten und diesem das Recht zum Führen dieses X-Wappens verkaufen können?Ob es Sinn macht, sich ein Familiensymbol einer anderen Familie zu geben soll bei dieser Betrachtung außer Acht gelassen werden...

A.Lenz
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Beitrag von A.Lenz » 29.07.2005, 21:17

Sehr geehrter Herr Bernhard :lol:ich "streite" nicht gern mit einem Rechtsanwalt, aber da auch ich - wenn auch nur bedingt - juristisch fundiert bin, möchte ich folgendes dazu sagen: Das Wappen ist doch an den Namen gebunden. Was sollte der Y also mit dem Wappen des X. Oder anders formuliert: Was sollte der Bernhard mit dem Wappen des Lenz.Kann aber auch sein, daß ich Sie mißverstanden habe, dann nehme ich meinen Einwurf mit Bedauern zurück. :wink:GrußA.Lenz

Michael BERNHARD

Beitrag von Michael BERNHARD » 29.07.2005, 21:20

Hallo,
A.Lenz hat geschrieben: Was sollte der Bernhard mit dem Wappen des Lenz.
Ich sagte ja, es geht mir nicht um Sinn oder Unsinn... nur um die juristische Möglichkeit.

A.Lenz
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Beitrag von A.Lenz » 29.07.2005, 21:25

Sehr geehrter Herr Bernhard, :lol:das Wappen ist doch an den Namen gebunden. Kann man den seinen Namen verkaufen?GrußA.Lenz

Michael BERNHARD

Beitrag von Michael BERNHARD » 29.07.2005, 21:26

Hallo,das natürlich - s. o. - nicht...

Lando Frhr. v. Brockdorff

Beitrag von Lando Frhr. v. Brockdorff » 01.08.2005, 22:45

Geehrter Herr Bernhard,Der Einwurf von Herrn Lenz trifft den Kern der Sache.Der Name ist - wie Sie selbst zugeben - als höchstpersönliches Recht nicht durch Kauf zu übereignen. Da aber Familienwappen als Beizeichen zum Familiennamen demselben Rechtsschutz unterliegen wie der Name selbst (§ 12 BGB) und dadurch die Wertung des Gesetzgebers deutlich wird, das Wappen dem Namen rechtlich gleichzusetzen, muss es sich bei Familienwappen ebenso um höchstpersönliche Rechtsgüter handeln.Dies sollte dann auch Ihre Frage beantworten, weshalb der kinderlose X sein Wappen nicht an den bedauernswerten Y verkaufen kann.Was dem X natürlich zur Aufbesserung seiner Portokasse bleibt, ist die Möglichkeit, den persönlichkeitslosen Y gegen Zahlung eines gewissen Geldbetrages zu adoptieren oder mit ihm eine gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, bei der dann sein Name als gemeinschaftlicher "Ehe-"Name bestimmt wird. In diesem Fall geht das Wappen des X "automatisch" mit seinem Namen auf den Y über.Mit den besten GrüßenLando v. Brockdorff

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Apri
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Beitrag von Apri » 02.08.2005, 08:54

Lando Frhr. v. Brockdorff hat geschrieben:Geehrter Herr Stys,Familienwappen werden weder als Produkt noch als Dienstleistung geschützt, sondern als Bezeichen zum Familiennamen. Das Wappen einer Familie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Namen und wird demzufolge auch analog zum Namensrecht (§ 12 BGB) geschützt.Um aber den vollen Rechtsschutz auch notfalls gerichtlich durchsetzen zu können, bedarf es einer geeigneten Form der Bekanntmachung des eigenen Wappens und dem Nachweis, ab wann das Wappen von wem geführt wurde. Beides ist durch die Veröffentlichung in einer Wappenrolle zu verwirklichen.
Geehrter Herr v. Brockdorff,mir war nur die allgemeine Definiton von Marken geläufig . Es war mir nicht bewusst, dass man Familienwappen auch als Beizeichen zum Familiennamen unter Marke schützen lassen kann.Danke für die fachkundige Auskunft.GrussApri
MfG

D.Stys

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