Lieber Markus,Markus hat geschrieben: ↑13.08.2022, 21:09..... Und, lieber Dirk, ich widerspreche Dir ausdrücklich, was die von Dir postulierten Thesen zum Thema Familienwappen/Personenwappen angeht. Ich halte sie grundsätzlich für falsch und nicht haltbar. Die Begründungen sind hinreichend ausgetauscht.
Man findet den Ausspruch:
"Erst wenn die Nachfahren gewillt sind, ein Wappen weiterzuführen, wird es durch Tradition zum Familienwappen (siehe bernische Patriziergeschlechter)."
Das ist die Meinung eines einzelnen Schweizer Ahnenforschers und m. E. weit entfernt von einer heraldischen Rechtssetzung. Natürlich, jeder kann sich ein persönliches Wappen zulegen, das durch die praktische Nutzung anderer Familienmitglieder zum Familienwappen wird. Der umgekehrte Weg vom Familienwappen zum persönlichen Wappen ist m. E. nicht möglich, erst recht nicht, wenn die Eintragung in eine WR erfolgte. Das Recht der Führungsberechtigten an einem Wappen erlischt ja nicht, durch Verzicht auf seine Wahrnehmung.
nochmals, es geht weder um "postulierte Thesen" zu Familienwappen und Personenwappen noch geht es um "heraldische Rechtssetzung". Es geht auch nicht darum dass sich Familienwappen rechtlich in Personenwappen verwandeln. Du hast mich (wie auch den Schweizer Genealogen) leider auch komplett misverstanden.
Ich erkläre es noch einmal. Der Spruch will nur sagen, dass der Stifter eines Familienwappens nicht nur seine ganz persönlichen Vorlieben und Besonderheiten in das Wappen packen sollte. Wenn er es trotzdem tut, erhöht er das Risiko, dass seine, als Familienwappen geplante, Stiftung am Ende nur von ihm allein geführt wird (und dann quasi und de facto nur als persönliches Wappen fungiert).
Wie gesagt, es geht weder um heraldische Rechtsgrundsätze, noch geht es um in Stein gemeisselte Definitionen. Es ist nur ein ganz banaler, aber, wie ich finde, sehr guter Rat an einen angehenden Stifter.
Ich vermute fast, dass die heftige Reaktion auf diesen simplen (und anders formuliert unstrittigen) Rat daher rührt, dass einige Foristen glauben ich hätte davon gesprochen, dass es juristische Konsequenzen für das Wappen hat, wenn es in der Familie nicht geführt wird. Dies ist selbstverständlich nicht der Fall. Selbst wenn ein Familienwappen nur vom Stifter geführt wird und sich niemand aus dem Kreis der Führungsberechtigten findet der es führen will, bleibt es de jure ein Familienwappen. De facto wurde aber das Ziel verfehlt mit dem Wappen ein gemeinsames Zeichen der Familie zu stiften.