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Claus J.Billet
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Was ist der "Siebmacher" ?

Beitrag von Claus J.Billet » 21.10.2006, 17:07

Eine kurze Erläuterung zur Wappensammlung "Siebmacher":
Siebmachers Wappenbücher, kurz „Der Siebmacher“ genannt.

Es gibt mehrer Auflagen der Bücher, die älteste ist aus dem Jahre 1599/1602. Diese Auflage wurde ständig erweitert und unter immer neuen Namen veröffentlicht, bis letztendlich der ursprüngliche Name Siebmacher wieder im Titel auftauchte. Die älteste Ausgabe besteht nur aus einem Band und beinhaltet ca. 5.000 Wappen, die nach dem Rang und der Herkunftsregion des Wappeninhabers sortiert sind. Die erweiterten Auflagen bestanden zunächst aus zwei Bänden, die auf sechs Bände anwuchsen und zum Schluß die sechs Bände sowie 12 Supplemente umfaßte. Diese Ausgaben sind auch unter anderem Namen bekannt, z.B. Weigel´sches, Fürst´sches oder Helmer´sches Wappenbuch. Diese Wappenbücher sind für die Forschung weniger interessant, da alle genealogische Daten zu den Wappen fehlen. Es waren etwa 18.000 Wappen in der Sammlung Neuer Siebmacher. Im Jahre 1854 wurde der Siebmacher wiederum bearbeitet, neu zusammengestellt, erweitert und berichtigt. Zu den Erweiterungen gehören die Informationen zu den einzelnen Wappen. Berichtigung hieß vielfach aber auch, daß Wappen die man nicht mehr einwandfrei einer bestimmten Familie zuordnen konnte, aus der Sammlung genommen wurden. Diese Auflage bestand aus mehreren Reihen und insgesamt 101 Abteilungen. Als man diese Auflage wiederum erweiterte mit den Abteilungen der Neuen Folgen (NF), kam es zu doppelter Numerierung, worauf man den Siebmacher in „logischer“ Folge neu zusammenstellte - in der heute bekannten Form von ca. 60 Bänden. Einige dieser Bände sind aber keine Wappenbücher sondern wissenschaftliche Bücher. Der Siebmacher für Adelswappen ist nach deutschen Regionen aufgebaut und hat eine eigene Reihe für bürgerliche Wappen. Wobei die Aufteilung der Wappen in Adelig und Bürgerlich aber manchmal sehr willkürlich und nicht nachvollziehbar ist.
Viele bürgerliche Wappen sind auch in den Adelsbänden verzeichnet.

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Claus J.Billet
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Was ist "Armorial Gènèral" von Rietstap ?

Beitrag von Claus J.Billet » 21.10.2006, 17:13

Eine kurze Erläuterung zu der Wappensammling
"Armorial Gènèral" von Rietstap:


"Armorial Générale", kurz Rietstap genannt enthält ca. 120.000 Blasons europäischer Wappen in alphabetischer Reihenfolge. Der Großteil der Wappen sind wiederum Adelswappen, die meisten Wappen kommen aus Frankreich und Deutschland. Blason heißt, daß die Wappen dort nur in heraldischer Kunstsprache beschrieben sind, Abbildungen fehlen völlig. Oftmals wird auch die für Deutschland so wichtige Helmzier nicht erwähnt. Auch gibt es nur grobe Hinweise auf die Heimat der Wappenbesitzer.
"Illustrations to the Amorial Général", kurz Rolland genannt. Diese Buch in 6 Bänden enthält alle Wappen-Abbildungen zum Rietstap.

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Claus J.Billet
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Gesucht wird :...

Beitrag von Claus J.Billet » 21.07.2007, 09:15

Werte Besucher von "Heraldik im Netz"

Gerne geben wir Auskünfte und Hilfestellung bei Ihrem Suchen nach Wappen, allerdings können Sie uns die Suche in unzähligen Sammlungen merklich erleichtern, wenn Sie uns wenigstens einige Angaben zum gesuchten Objekt geben könnten.
Es ist äusserst schwierig, unter tausenden von Wappen, exakt auf Anhieb, "Ihr" Wappen zu finden.
Wobei es äusserst fraglich ist, ob "Ihre" Familie mit der wappenführenden Familie überhaupt in Zusammenhang steht.
Es kommen immer öfters Anfragen, in denen lediglich ein Familienname genannt wird.... und dann von uns "Wunder" erwartet werden.
Sorry, aber damit können wir nicht viel anfangen :!:
Natürlich können wir dann die Wappen, die auf den angegebenen Namen eingetragen sind, heraussuchen, leider sagt dies jedoch nicht viel aus.

Wissen Sie eigentlich, wieviele Familien "Ihren" Namen ebenfalls führen :?:
WICHTIG :
Namensgleichheit ist nicht auch Wappengleichheit
:!:

Anmerkung:
Es kann nicht Aufgabe des Forum sein,
Ahnenforschung für den Wappen-Suchenden zu betreiben.
dies unterliegt dem Fragesteller selbst. :!:
Zuletzt geändert von Claus J.Billet am 12.09.2010, 18:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Claus J.Billet » 23.07.2007, 11:38

Der seriöse "Heraldiker"

Wo aber finden ?
Das Internet ist voll von Wappen-Firmen, Heraldikern und begeisterten "Hobby-isten", die um Ihre Aufmerksamkeit werben. Eine ungeheuer große Anzahl von Anbietern werben mit wohlklingenden Namen und Argumenten um ihre Gunst.
Hier sollten Sie sich nicht für den „erst besten“ , sondern genau und zielbewußt entscheiden.
Kein seriöser Heraldiker wird unaufgefordert an Sie herantreten und seine Dienste auf Messen, Mittelalterfesten, Ausstellungen oder in Kaufhäusern anbieten.
Was also sollte „Ihr“ Heraldiker für Voraussetzungen erfüllen :?:

Heraldische Qualität,
Umfangreiche Beratung,
Gute zeichnerische Umsetzung,
Berücksichtigung Ihre Wünsche, soweit heraldisch vertretbar.
Individualität der Wappen-Gestaltung
Vorprüfung des Entwurfs auf Einmaligkeit
Rechtssicherheit
Registrierfähigkeit
( Prüfung nach wissenschaftlich- heraldischen Gesichtspunkten durch den eintragenden heraldischen Verein oder Gesellschaft )
Ausstellung des „Wappenbriefs“ ( nur durch die eintragende „Wappenrolle“ des heraldischen Vereins oder Gesellschaft.)
Veröffentlichung ( durch Auslegung in den öffentlichen Archiven.)

Mit welchen eingetragenen heraldischen Vereinen oder Gesellschaften (e.V.) arbeitet der Heraldiker zusammen. :?:
Wird er von diesen heraldischen Vereinen oder Gesellschaften empfohlen :?:
Kann er seine Wappen-Eintragungen in den entsprechenden „Wappenrollen“ der heraldischen Vereine nachweisen :?:
Liegen diese „Wappenrollen“ in öffentlichen Archiven aus :?:
Verfügt er über die erforderliche heraldische Fachliteratur und über Nachschlagewerke :?:
Diese benötigt er , um ein Wappen korrekt zu blasonieren und die erstellten Entwürfe vorab einer eigenen Ähnlichkeitsprüfung unterziehen zu können.
Unter Berücksichtigung all dieser Punkte können Sie sicher sein, daß Sie es mit einem seriösen Heraldiker zu tun haben.
Er wird Ihnen nach Abschluß der Arbeiten und erfolgter Eintragung, in die entsprechende Wappenrolle, die Rechte an dem Wappen nach Urheberrechtsgesetz übertragen.
Er wird erst dann sein wohlverdientes Honorar vom Auftraggeber erbitten, wenn der Heroldsausschuß der eintragenden „Wappenrolle“ die „Freigabe“ für die Eintragung des neuen Wappens erteilt.
Im Honorar sollte enthalten sein :
Entwurf, Fertigzeichnung, sowie die korrekte Blasonierung (Beschreibung des Wappens nach der heraldischen Fachsprache) .
Die Kosten für die Registrierung sind darin nicht enthalten, diese überweist der Wappenstifter direkt an den eintragenden heraldischen Verein oder Gesellschaft.(Auf Wunsch kann dies aber auch vom Heraldiker getätigt werden.)

Um beiden Seiten gerecht zu werden, sollte auf jeden Fall noch ein schriftlicher Auftrag über die heraldische Wappenerstellung gegeben werden.

Bedauerlicherweise mehren sich die Fälle, in denen per Mail zwar Aufträge vergeben werden, nach Abschluß der Arbeiten allerdings vom „Kunden“ nicht's mehr zu hören ist.


Aus Fairniss und Wettbewerbsgründen werden hier KEINE Namen genannt :!:
Ob es sich bei "Ihrem" Heraldiker nun um einen hauptberuflich Tätigen handelt oder um einen "Freizeit-Heraldiker" ist nicht ausschlaggebend.
Ausschlaggebend ist allein die fachliche Kompetenz und die Anerkennung durch die eintragende wissenschaftlich orientierte Wappenrolle eines eingetragenen und anerkannten heraldischen Vereins oder Gesellschaft (e.V.) :!:

Alle eingetragenen Vereine oder Gesellschaften (e.V.) unterliegen dieser Voraussetzung der wissenschaftlichen Arbeit, ansonsten werden diese Vereine nicht als gemeinnützig anerkannt.

Zitat:
"Aufgrund wissenschaftlicher Arbeit als gemeinnützig tätig anerkannt vom Finanzamt .........." :!: :lol:

Dies nur noch als Hinweis zu oft fälschlicherweise in die Welt gesetzten Behauptungen über eingetragene Wappenrollen.

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Beitrag von Claus J.Billet » 06.12.2009, 10:47

Hinweis :!:

Wappen-Abildungen
aus verschiedenen Sammlungen, die hier
im Forum
lediglich zum Abgleich und zu wissenschaftlichen Nachforschungen
gezeigt werden ,
werden nach kurzer Zeit wieder gelöscht. :!:
Eine kommerzielle Nutzung wird untersagt.

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