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Erbhuldigungen in Ostpreussen

Verfasst: 22.02.2015, 00:03
von Paulchen
Bei der Durchsicht der Erhuldigungsakten fällt auf, dass die meisten Cöllmer und Freyen im Amt 'vor Ort' gehuldigt haben, jedoch aus vielen Dörfen ein oder zwei Personen sich auf den Weg nach Königsberg gemacht haben. Aus dem Kreis Ortelsburg war das zur damaliger Zeit 1664 wohl kein Spaziergang nach Königsberg.
Warum dann dieser Umstand wenn sowieso fast die ganze Dorfschaft im Amt huldigt? Handelt es sich hierbei um die Dorfschulzen oder um Cöllmer, die 'was ausgefressen hatten' und nach Königsberg bestellt wurden?

Erbhuldigungen in Ostpreußen

Verfasst: 22.02.2015, 11:35
von Joachim v. Roy
Die Frage ist berechtigt.

So wurden zum Beispiel bei der Erbhuldigung 1 6 9 0 aus dem – doch entfernt gelegenen - Amt JOHANNISBURG 3 Männer „von Adell“, 2 Männer aus der Stadt Johannisburg, 10 Freie aus dem Johannisburg'schen Kirchspiel sowie 20 Freie aus drei weiteren Kirchspielen nach Königsberg „bestellet“.

Ebenfalls 1 6 9 0 legten aus dem Amt ORTELSBURG verschiedene, nicht näher genannte „Amtseinsassen“ den Erb-Eid in Königsberg ab, doch legten am 2. August 1690 den Eid im Amtshaus der Stadt Ortelsburg ab 16 Männer „vom Adell“, 185 Vertreter von „Freydörffern“, 9 Schulzen und Krüger (weitere 9 sind „den Erb-Eydt noch zu praestiren schuldig“) sowie 16 Schulzen, Freie und Krüger aus dem Kammeramt Mensguth.

Im selben Jahr wurden aus dem Amt TILSIT 4 Männer „von Adeln“, 51 Kölmer, Schulzen und Krüger aus zwei näher bezeichneten Kreisen sowie rd. 200 Vertreter aus „Cöllmischen Dörffern“ nebst 8 Vertretern der Stadt Tilsit nach Königsberg „befehliget“.

Aus dem doch relativ nahe bei Königsberg gelegenen Amt BALGA hingegen brauchten 1 6 9 0 die „von Adel“ sowie die zahlreichen – im einzelnen aufgeführten - Rats- und Gerichtsherren, Bürger und Mälzenbrauer, Handwerker, Büdner und Tagelöhner der Städte Heiligenbeil und Zinten nicht in Königsberg zu erscheinen, sondern konnten ihren Erb-Eid im Amtshaus der Stadt Balga ablegen.

Weshalb die ostpreußischen „Amtseinsassen“ einerseits genötigt waren, zur Huldigung in die oft entfernte Stadt Königsberg zu reisen, andererseits jedoch auch die Möglichkeit hatten, ihren Erb-Eid im nahen Amtshaus abzulegen, läßt sich den Erbhuldigungsakten des Herzogtums und Königreichs Preußen nicht entnehmen.

Freundliche Grüße vom Rhein