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Verfasst: 13.04.2013, 19:00
von Irmgard
.. dann ist bestimmt auch das bekannt:
http://stadt-weismain.de/wp-content/upl ... rdnung.pdf

:wink:

Verfasst: 14.04.2013, 18:01
von JPS
Oha, nein, vielen Dank! Als ich vor knapp einem Jahr mal wegen eines anderen Ahns um Archiveinsicht gebeten habe wurde mir dieser Verwehrt und ich musste mir die betreffenden Daten heraussuchen lassen. Dann werde ich wohl mal dort mein Glück versuchen! Danke :)

Verfasst: 16.01.2014, 16:20
von oups
Joachim v. Roy hat geschrieben:Mit der „Plausibilität“ ist das so eine Sache, hatte doch – lt. „Gotha“ von 1902 und 1928 – ADAM FRIEDRICH KARL (* 1768, + ...), Herr auf Wildenroth, Weißenbrunn und Dornlach, neben dem Sohn PHILIPP GEORG ADAM (* …, + 1881), Herr auf Wildenroth und Weißenbrunn, einen weiteren Sohn GEORG KARL (* 1801, + 1850), welcher K.K. Rittmeister war.

MfG
Ich lese das Georg Karl Rednetz (1801-1850), eine Sohn hat, Franz Karl Rednetz, mit-herr auf Wildenroth und Weißenbrunn °1836vermählt] 24 novembre 1856 Holitz ungarian mit Marie Aloysia Pauline, tochter v Georg von Zerdahelyi Nyitza-Zerdahely und Aloysia geb von Roesgen-Floss

ref : Gothaisches genealogisches taschenbuch der freiherrlichen Häuser, Volume 21 1871
mfg, dr Ch Schramme

Verfasst: 16.01.2014, 18:05
von zobelrolf
Wen es interessiert, hier noch etwas zu Freiherr und Baron, was aber nur für Deutschland gilt. Ein Freiherr ist Besitzer von Land, das direkt der deutschen Krone, also dem Deutschen König unterstellt ist. Der deutsche Kaiser ist zuallererst deutscher König. In Ostpreußen waren die Herren Vasallen des Königs von Preußen nicht aber des Kaisers, sie waren also Landesherren = Barone, Herren eines Landesfürsten. Nun wurden jedoch die Könige von Preußen deutsche Kaiser (1870) und damit Deutsche Könige, die bisherigen Barone damit aber Freiherren. Ein deutlicher Unterschied zwischen Freiherr und Baron besteht also sehr wohl!
zobelrolf