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Die Freiherren v. Redwitz-Unterlangenstadt

Verfasst: 01.04.2013, 10:33
von Joachim v. Roy
Zu dieser Anfrage
http://forum.genealogy.net/index.php?pa ... adID=57408
darf angemerkt werden:

Der gesuchte KARL FREIHERR (= Baron) VON REDWITZ, Herr auf Unter-Langenstadt, dürfte in den beiden „Genealogischen Taschenbüchern der freiherrlichen Häuser“, Gotha/Thüringen 1860 und 1861, ausgewiesen sein. Leider liegen mir diese beiden Bände nicht vor. K o p i e n der Genealogie „v. Redwitz“ aus diesen beiden Bänden könnten - im Rahmen der Fernleihe - bei der eigenen Stadtbücherei erbeten werden.

In den mir vorliegenden „Gothaischen Genealogischen Taschenbüchern der Freiherrlichen Häuser“, Gotha 1902 und 1918, beginnt der „2. Ast Unter-Langenstadt“ erst mit KARL Georg FREIHERR VON REDWITZ, * … 31. Jan. 1800, + … 8. Nov. 1865, Herr auf Unter-Langenstadt, Burkersdorf, Schneckenlohe und Metzenhof, K.K. Oberleutnant a.D., der wohl ein Sohn des gesuchten KARL FREIHERRN VON REDWITZ gewesen sein dürfte.

Viel Erfolg bei der Suche des Paten!

Verfasst: 01.04.2013, 10:55
von Kleinschmid
Könnte sein: Adam Friedrich Karl Frhr. v. Redewitz auf Unter Langenstadt, Weißenbrunn und Wildenroth (* 23. August 1768; + ?), fürstl. fuldaischer Geh.-Rat und fürstl. würzburg. Kämmerer, oo Eva Amalia Sophia Eleonore Lucretia Crescentia Freiin v. Wolffskeel. - Deren Sohn: Philipp Georg Adam Frhr. v. R.-U., grhzgl. toscanischer Kämmerer, oo 28.2.1832 Augusta Maria Friederike Freiin v. Reitzenstein-Shönkirch [Frhr.-Gotha, 1860, S. 651f.]

Verfasst: 01.04.2013, 11:16
von Joachim v. Roy
Wohl nicht, denn dieser – auch im „Gotha“ von 1902 genannte - ADAM FRIEDRICH KARL FREIHERR VON REDWITZ (* 1768) gehörte nicht dem 2. Ast „Unter-Langenstadt“, sondern dem 1. Ast „Wildenroth“ an. Zudem besaß er nicht Unterlangenstadt, sondern Wildenroth, Weißenbrunn und Dornlach.

MfG

Verfasst: 01.04.2013, 18:27
von Kleinschmid
Die von mir genannten Personen stehen unter dem Abschnitt: "Hassenberger Hauptlinie, zu Unter-Langenstadt" u. weiter: "Adam Friedrich ... auf Unter-Langenstadt." Sonst wird in der 1860er Ausgabe Unterlangenstadt nicht genannt. Dann wußte man 1902 wohl mehr als 1860 ....

Verfasst: 01.04.2013, 19:24
von JPS
Hallo zusammen,

ich bin derjenige, der den Suchantrag im Genealogieforum gestellt hat. Nachdem ich auf diese Diskussion hier verwiesen wurde, habe ich mich angemeldet, um hier mitdiskutieren zu können.

Zunächst mal vielen Dank, dass ihr euch bemüht, das Rätsel um die gesuchte Person zu lösen. Jedoch bin ich gerde durch die letzten beiden Kommentare etwas verwirrt worden.

Ich bin morgen, wie es der Zufall will, in Bamberg und könnte dort in der Staatsbibliothek in den Gothaer reinschauen. Die Frage ist als nur, welchen Band/welche Bände würdet ihr mir denn Vorschlagen, um darin zu suchen?

Verfasst: 02.04.2013, 07:13
von Kleinschmid
Die Angaben aus dem 1860er Frhr.-Gotha sind eben falsch und wurden später verbessert. Im 1861er (S. 615ff.) steht dann:
I. Hassenberger Hauptlinie (... 1804 aufgeteilt: Friedrich bekam Unterlangenstadt, Burkersdorf und Schnekenloh, während Adam Friedrich Karl Weißenbrunn, Wildenroth und Dornlach erhielt.)

1. Speciallinie Unterlangenstadt: Georg Karl Frhr. v. R. (* 31. Januar 1800) auf Unterlangenstadt, Burkersdorf, Schnekenloh und Metzenhof. Dessen Vater: Friedrich Karl Frhr. v. R. (war 1861 bereits verstorben), auf Unterlangenstadt, Burkersdorf und Schnekenloh, grhzgl. toscan. Kämmerer und Hptm. à la suite, oo Wilhelmine Freiin v. Arnim. ...

2. Speciallinie Wildenroth: Philipp Georg Adam Frhr. v. R., auf Wildenroth und Weißenbrunn, grhzl. toscanischer Kämmerer. Vater: Adam Friedrich Karl Frhr. v. Redewitz auf Dornlach, Weißenbrunn und Wildenroth (* 23. August 1768; + ?), fürstl. fuldaischer Geh.-Rat und fürstl. würzburg. Kämmerer.

Wenn Georg Karl erst 1800 geboren wurde, dann sollte der 1810er Frhr. der Friedrich Karl sein und das Wort 'Freiherr' heißt tatsächlich 'Friedrich'.

Vielleicht ist das noch von Interesse:
750 Jahre Redwitz a.d. Rodach und Unterlangenstadt Geschichte und Geschichten, 2000, 432 S. Darin finden sich bestimmt weitere Angaben, weil die Münchner Stabi dazu als Schlagwort u.a. angibt: 'Redwitz <Familie>'.

Verfasst: 03.04.2013, 13:21
von JPS
Hallo Kleinschmid,

vielen Herzlichen Dank für deine Erläuterungen, dass scheint wirklich plausibel zu sein :) Danke :)

Danke auch für den Buchtipp! Du hast aber nicht zufälligerweise noch die Lebensdaten von Friedrich Karl Frhr. v. R. parat, oder? ;)

Verfasst: 03.04.2013, 14:14
von Joachim v. Roy
Mit der „Plausibilität“ ist das so eine Sache, hatte doch – lt. „Gotha“ von 1902 und 1928 – ADAM FRIEDRICH KARL (* 1768, + ...), Herr auf Wildenroth, Weißenbrunn und Dornlach, neben dem Sohn PHILIPP GEORG ADAM (* …, + 1881), Herr auf Wildenroth und Weißenbrunn, einen weiteren Sohn GEORG KARL (* 1801, + 1850), welcher K.K. Rittmeister war. Dieser GEORG KARL darf jedoch nicht verwechselt werden mit demjenigen GEORG KARL (* 1800, + 1865), welcher Unter-Langenstadt, Burkersdorf, Schneckenlohe und Metzenhof besaß.

Meines Erachtens käme es nach wie vor darauf an, die „I. Linie Hassenberg“, und zwar hier den „2. Ast Unter-Langenstadt“ zu erkunden. Hier sollte man sich vor allem Herrn Kleinschmid's sachkundigen Literaturhinweis zu eigen machen !!

MfG

Verfasst: 03.04.2013, 22:47
von JPS
Also vorweg: natürlich werde ich mich so bald wie Möglich mit dem Buch beschäftigen.

Danke auch für deinen Beitrag Joachim, aber - entschuldige, wenn ich irre - der tut doch eigentlich gar nichts zur Sache. Ich suche ja einen Baron Carl [Freiherr] von Redwitz von Unterlangenstadt, der im Jahr 1810 alt genug war, ein Taufpate zu sein. Wie sein Sohn und dessen namensgleichen Onkel (aus der Wildenrother Linie) hießen ist dabei ja völlig irrelevant.

Soweit ich das richtige sehe, konnte mir Kleinschmied genau die Informationen liefern, die ich benötige. Der von mir gesuchte Pate müsste
Friedrich Karl Frhr. v. R. (war 1861 bereits verstorben), auf Unterlangenstadt, Burkersdorf und Schnekenloh, grhzgl. toscan. Kämmerer und Hptm. à la suite, oo Wilhelmine Freiin v. Arnim. ... sein, da er 1. der Linie Unterlangenstadt entstammt und 2. wenn sein Sohn 1800 geboren wurde, er im Jahr 1810 definitiv alt genug war, um ein Taufpate zu sein.

Ich hoffe, ich habe bei meinen Schlüssen nichts übersehen, ansonsten, korrigiert mich bitte. Nochmals vielen Dank für all eure zügigen und hilfreichen Beiträge :)

Verfasst: 04.04.2013, 05:02
von Irmgard
nur eine Randbemerkung:
es ist sicher bekannt, daß oftmals hochgestellte Personen Patenschaften bei Untergebenen oder Armen oder Konvertierten übernahmen?
Man kann auch heute noch (ich glaube ab dem 10. oder 7.? Kind) einen Antrag stellen und der Bundespräsident wird Pate ;-)

Viel Spaß bei der weiteren Forschung!

Verfasst: 04.04.2013, 06:59
von Kleinschmid
Der genannte Friedrich Karl war der älteste (lebende) Sohn seiner Eltern, und zwar aus der 2. Ehe seines Vaters (+18.4.1767) mit einer Caroline Sophie v. Voit. Der Ehepakt wurde 1760 geschlossen. Wenn in der Ausgabe des Gothas von 1902 und 1918, die Herrn v. Roy vorliegen, keine brauchbaren Angaben enthalten sind, sollte sich dies bei späteren Ausgaben bis 194x nicht ändern. Im nachfolgenden Genealogischen Handbuch [...] erscheint die Familie in 6.1966 (37. Gesamtband). Ob man darin die Daten zu den früheren Generationen vervollständigt hat, bezweifele ich allerdings. Man könnte beim Adelsarchiv in Marburg nachfragen. Aber sicher zuvor alle Möglichkeiten der Bamberger Staatsbibliothek ausnutzen. Zu Redwitz liefert der OPAC 138 Treffer. Wenn man über Redwitz nicht an die gesuchten Angaben kommt, vielleicht über dessen Ehefrau Wilhelmine Freiin v. Arnim. Es gibt über diese Familie das vortreffliche Werk aus der Reihe 'Deutsches Familienarchiv', Bde. 140, 1 und 2 (auch in Bamberg). Schließlich könnte man noch die Bayerische Bibliographie nach Artikeln in (familienkundlichen) Fachzeitschriften über Redwitz, Unterlangenstadt usw. durchsehen.

Verfasst: 04.04.2013, 09:42
von SR-7v
Irmgard hat ein wichtiges Faktum angesprochen, welches mit diesem Punkt:
JPS hat geschrieben:er im Jahr 1810 definitiv alt genug war, um ein Taufpate zu sein.
gemeinsam beantwortet werden kann:

Ein "definitives" Alter läßt sich da nicht sagen. In der röm.-kath. Kirche reichte es z.B. aus, wenn die zur Übernahme des Patenamtes bereite Person für die Firmung "reif" ist; d.h.: auch noch nicht gefirmte Jugendliche kommen gelegentlich als Patinnen und Paten vor, v.a. freilich wenn es sich um Vettern und Cousinen des Täuflings handelt. — Bei den Lutherischen dürfte es sich wohl ähnlich verhalten, nehme ich an.

Verfasst: 08.04.2013, 18:36
von JPS
Hm, ok, also ich sehe schon, das ist ein gar nicht so leichtes Unterfangen, diesen Paten auszumachen.

Ich habe nochmal in der Kopie des betreffenden Geburtseintrags nachgesehen, und dort steht definitiv (ja diesmal wirklich ;) ) "Baron Carl Freiherr von Redwitz von Unterlangenstadt". Also auch nicht Friedrich, sondern eindeutig Freiherr. Das öffnet natürlich wieder das Feld für weitere Spekulationen/Möglichkeiten.

Zudem sei Angemerkt, dass dieser Baron der Taufpate des Sohns des "Schaumburgischen Revierjägers" auf Schloss Kleinziegenfeld wurde. Daher halte ich letzgenannte Theorie von SR-7v für eher unwahrscheinlich. Auf mich wirkt das eher, als hätte der Baron dem Schaumbergischen Schlossbesitzer oder vielleicht vielmehr dessen Jäger einen Gefallen (für irgendetwas) getan.

Mir kam vor ein paar Tagen zudem die Frage, wie sehr man das Wort "Baron" gewichten darf/soll/muss. Könnte man aufgrund dessen vielleicht wirklich auf den Friedrich Karl Frhr. v. R. (war 1861 bereits verstorben) (...) schließen? Ich kenne mich leider kaum im Adelswesen aus, aber hätte man tatsächlich auch schon ein 10jähriges Kind als Baron bezeichnet, obwohl dessen Vater zu diesem Zeitpunkt noch gelebt hat?

Fragen über Fragen :? :(

Verfasst: 12.04.2013, 19:35
von JPS
... liest noch jemand mit? ^^

Verfasst: 12.04.2013, 21:06
von Irmgard
zum Titel:

Baron ist nur anderes Wort für Freiherr. Die Bezeichnung Baron xy Freiherr von ... war vor allem im Baltikum gebräuchlich und besagte, daß man den Freiherrn-Titel aus deutschen Stammlanden mitbrachte.
Baron ist die männliche Form - egal welchen Alters, Baronesse = weiblich, unverheiratet; Baronin = verheiratet.

Freiherren= Barone taten niemals einem Angestellten einen Gefallen und wurden seltenst aus reiner Sympathie für einen Untertanen Taufpate.
Die Übernahme der Patenschaft war eine Form von Fürsorgepflicht und verpflichtete den Täufling zur Treue. Für die Kirche hat der Pate einen höheren Stellenwert als die Eltern. Paten müssen bei der Taufe nicht anwesend sein, sondern können durch irgendjemanden vertreten werden. Somit können auch Unmündige als Vertreter der Herrschaft Pate sein und es müssen auch nicht zwingend sämtliche Vornamen im Taufregister stehen, sondern nur der Rufname.

Ich würde einem solchen Taufpaten in meiner Ahnenliste nicht viel Bedeutung beimessen. Sozial gleichgestellte Taufpaten hatten meist ein inniges Verhältnis zu den Eltern und sind nicht selten ein Hinweis zu verwandten Familien oder gemeinsamer Herkunft bei Zuwanderung.

Viel Spaß bei der weiteren Forschung!