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"Besitzer" in Ost- und Westpreußen

Verfasst: 24.04.2010, 19:35
von Joachim v. Roy
Zu dieser Anfrage in unserem Nachbarforum
http://www.familie-greve.de/index.php?n ... pic&t=9519
darf angemerkt werden:

Meine im Jahre 1882 geborene ostpreußische Großmutter väterlicherseits war ebenfalls eine „Besitzertochter“, war ihr Vater doch Eigentümer (!) von zwei Gütern und von - zu den beiden Gutsbetrieben gehörenden – Dampfziegeleien.

Der Begriff „Besitzer“ wies in Ostpreußen im 19. und im frühen 20. Jahrhundert einen g e h o b e n e n sozialen Stand
aus !! Dieser Begriff wurde also n i c h t im rechtlichen Sinne zur Unterscheidung von einem „Eigentümer“ gebraucht.

Im übrigen bemühten sich die preußischen Kriegs- und Domänenkammern bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts darum, daß die Besitzer staatlicher Güter („Erbpächter“) ihren Grundbesitz in privates Eigentum umwandeln ließen.
Dies taten die Kammern nicht aus Gründen der Menschenfreundlichkeit, vielmehr hatten die „Erbpächter“ bei einem solchen Schritt oft dem Verlust vieler wohlerworbener Rechte zuzustimmen (= Gerechtsame, die dann vom Staat
– zur Vermehrung seiner Einkünfte - anderweitig vergeben wurden).

Freundliche Grüße vom Rhein