@Monvieux
Da haben Sie schon recht, aber das ist klar geregelt.
Jeder der sich seinen Adel vor 1918 vom Landesfuersten bestaetigen liess gehoert dazu, die dies nicht taten gehoeren nicht dazu.
Diese Bestaetigungen waren sehr grosszuegig und wenn wer nicht bestaetigt wurde gibt es dafuer sicher einen guten Grund.
Adelsrecht - Adoption von Freiherrentitel?
Moderator: Christian Ader