Familienname Pfeifer und Wappen
Moderator: Christian Ader
Familienname Pfeifer und Wappen
Hallo ich suche die Herkunft des Namens Pfeifer und deren Wappen. Ursprünglich sollen Sie aus Österreich gekommen sein. Aus Erzählungen sollen sie bevor Sie nach Böhmen gingen in Wien gelebt haben und sollen ein von und zu geführt haben.
Ich würde mich über Infos hierüber freuen. Danke vorab für die Infos.
Michael Pfeifer
Ich würde mich über Infos hierüber freuen. Danke vorab für die Infos.
Michael Pfeifer
- Claus J.Billet
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hm...
@ PFEIFER
Wappen "Pfeifer" und ähnliche Schreibweisen, wie "Pfeiffer" gibt es genügend. Es nutzt Sie wenig eines dieser Wappen zu sehen, ohne Ihre eigene Abstammung zu nennen.
Die Andeutungen über :
Zitat:
....Ursprünglich sollen Sie aus Österreich gekommen sein. Aus Erzählungen sollen sie bevor Sie nach Böhmen gingen in Wien gelebt haben und sollen ein von und zu geführt haben.
...sind sehr vage und Spekulativ.
Hier hilft nur exakte Ahnenforschung über Ihrer eigenen Familie
Wappen "Pfeifer" und ähnliche Schreibweisen, wie "Pfeiffer" gibt es genügend. Es nutzt Sie wenig eines dieser Wappen zu sehen, ohne Ihre eigene Abstammung zu nennen.
Die Andeutungen über :
Zitat:
....Ursprünglich sollen Sie aus Österreich gekommen sein. Aus Erzählungen sollen sie bevor Sie nach Böhmen gingen in Wien gelebt haben und sollen ein von und zu geführt haben.
...sind sehr vage und Spekulativ.
Hier hilft nur exakte Ahnenforschung über Ihrer eigenen Familie
Danke
Hallo,
Danke für die Info, leider liegen die näheren Angaben über meine Familie in der CZ unter Verschluß und können nicht eingesehen werden, was für mich den Nachweis meiner Vorfahren aus Böhmen und deren eigentliche Herkunft aus Österreich etwas schwierig macht.
Mit freundlichen Grüßen
M. Pfeifer
Danke für die Info, leider liegen die näheren Angaben über meine Familie in der CZ unter Verschluß und können nicht eingesehen werden, was für mich den Nachweis meiner Vorfahren aus Böhmen und deren eigentliche Herkunft aus Österreich etwas schwierig macht.
Mit freundlichen Grüßen
M. Pfeifer
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Re: Danke
Hallo,PFEIFER hat geschrieben: Leider liegen die näheren Angaben über meine Familie in der CZ unter Verschluß und können nicht eingesehen werden.
das klingt ja wenig glaubhaft! In der Tschechei liegen sämtliche Kirchenbücher, soweit Sie ca. 100 Jahre und älter sind z u g ä n g l i c h in den Gebietsarchiven. Man muss nur den Willen zur Forschung haben.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
- Frank J. Reuther
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... und auch die gewähren Einsicht.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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In Deutschland ist es so, dass man in die Personenstandsregister auch keine generelle Einsicht erhält. Man erhält aber alle Angaben, die sich auf Familienmitglieder (Ahnen) beziehen (§ 61 Abs. 1 PersStdG http://www.gesetze-im-internet.de/persstdg/__61.html).
Haben die Tschechen die generelle Einsicht verwehrt, was nachvollziehbar wäre, oder auch die inhaltlich konkrete, was ich übertrieben fände?
Haben die Tschechen die generelle Einsicht verwehrt, was nachvollziehbar wäre, oder auch die inhaltlich konkrete, was ich übertrieben fände?
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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Re: RE:
Die Gebietsarchive, nämlichPFEIFER hat geschrieben:Es waren die Staatsarchive gemeint.
Prag für den mittelböhmischen Kreis
Wittingau für den südböhmischen Kreis
Pilsen für den westböhmischen Kreis
Leitmeritz für den nordböhmischen Kreis
Zámrsk für den ostböhmischen Kreis
Brünn für den südmährischen Kreis
Troppau für den nordmährischen Kreis
sind S T A A T S archive, in denen man bestens forschen kann. Ich denke, sie haben die Mitteilung falsch übersetzt oder mißverstanden. Es werden keine Forschungsarbeiten übernommen, man muss vielmehr selbst forschen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
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Andere Länder haben keine übertriebenen Datenschmutzbestimmungen. Dort gilt für über 100 Jahre alten Akten, dass sie einmal an die Archive abzugeben und zum anderen dort unabhängig von verwandtschaftlichen Beziehungen in aller Regel zugänglich sind.Frank J. Reuther hat geschrieben:In Deutschland ist es so, dass man in die Personenstandsregister auch keine generelle Einsicht erhält. Man erhält aber alle Angaben, die sich auf Familienmitglieder (Ahnen) beziehen (§ 61 Abs. 1 PersStdG http://www.gesetze-im-internet.de/persstdg/__61.html).
MfG
Friedhard Pfeiffer
- Frank J. Reuther
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Wie in der Vierteljahresschrift des Herold Bd. 17 Heft 1-2/2006 von Herrn Martin Richau zu lesen war, soll sich auch in Deutschland etwas ändern. Ab 2010 sollen Geburtsregister nach 110 Jahren, Heiratsregister nach 80 Jahren und Sterberegister nach 30 Jahren entwidmet werden und dann in Archiven frei zugänglich sein. http://dip.bundestag.de/brd/2005/0616-05.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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